Coronaregeln in Bayern: Ausgangsbeschränkung war unverhältnismäßig

Seit den Lockdowns im Jahr 2020 wurde viel über Freiheit und Grundrechte gesprochen. In einer letzte Woche veröffentlichten Entscheidung hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die damals in Bayern geltenden Ausgangssperren für rechtswidrig erklärt.

Bayerns umstrittene Corona-Regeln aus dem März 2020 waren unverhältnismäßig scharf. Die damalige Ausgangsbeschränkung – also das Verbot, die eigene Wohnung ohne einen triftigen Grund zu verlassen – sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, hieß es. Die Richter wiesen damit eine Revision der Staatsregierung gegen ein vorheriges Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück.

Bloßes Sitzen auf Parkbank war verboten

Konkret ging es um die bayerische Corona-Verordnung vom 31. März 2020, die bis Mitte April in Kraft war. Andere Bundesländer erließen damals lediglich Kontaktbeschränkungen, schränkten also nur den Kontakt mit anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstands ein. Die Staatsregierung griff dagegen – und zwar für einige Wochen länger als in der strittigen Verordnung – zum deutlich schärferen Mittel von Ausgangsbeschränkungen: Das Verlassen der eigenen Wohnung war damals nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählten etwa die Berufsausübung, Einkäufe, Sport im Freien oder das Gassi gehen mit dem Hund. Für Schlagzeilen sorgte damals, dass anfangs schon das bloße Sitzen oder Lesen auf einer Parkbank nicht erlaubt war.

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte nun – wie schon der Bayerische Verwaltungsgerichtshof – dass Kontaktbeschränklungen als „mildere Maßnahme“ in Betracht gekommen wären. „Sie hätten die Adressaten weniger belastet als die angegriffene Ausgangsbeschränkung.“ Das ganztägige Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, sei „ein schwerer Eingriff in die Grundrechte“ gewesen. Die Staatsregierung konnte demnach aber nicht plausibel darlegen, warum eine Ausgangsbeschränkung so viel mehr zur Eindämmung der Pandemie hätte beitragen können als bloße Kontaktbeschränkungen.

Dazu den Beitrag in der Süddeutschen Zeitung lesen …

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