Niederlassungsrecht: Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine um ein Jahr verlängert, weniger quotenpflichtige Aufenthaltstitel

Die sogenannte Vertriebenen-Verordnung (166/HA) gewährte Personen, die ab dem 24. Februar 2022 aufgrund des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, ein Aufenthaltsrecht in Österreich, befristet bis 3. März 2023.

Nachdem die Europäische Kommission im Oktober 2022 bekanntgegeben hatte, dass sie keine Beendigung der Anwendung der Massenzustrom-Richtlinie vorschlagen wird, wird nun die österreichische Verordnung angepasst. Der Aufenthaltstitel wird damit ohne Notwendigkeit einer Verlängerung bis 4. März 2024 gewährt (210/HA). Damit will die Regierung Rechtssicherheit für Betroffene schaffen und den Verwaltungs- und Kostenaufwand verringern. Die Änderung wird eine Woche nach ihrer Kundmachung in Kraft treten.

Weniger quotenpflichtige Aufenthaltstitel für 2023

Der Hauptausschuss billigte mehrheitlich auch die vorgelegte Niederlassungsverordnung 2023 (213/HA). Demnach dürfen im Jahr 2023 – abseits von Schlüsselkräften im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte und EU-Bürger:innen – höchstens 5.951 Personen nach Österreich einwandern. Im Vorjahr durften noch 6.020 quotenpflichtige Aufenthaltstitel vergeben werden.

Die niedrigere Gesamtzahl der Aufenthaltstitel ergibt sich laut Erläuterungen aus einer kürzlich erlassenen Novelle zur Rot-Weiß-Rot-Karte. Demnach unterliegen Aufenthaltstitel für Personen, die einen Daueraufenthaltstitel in einem anderen EU-Mitgliedstaat besitzen und in Österreich eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen, nicht mehr der Quotenpflicht.

Den Großteil der für 2023 festgelegten Aufenthaltstitel dürfen Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen vergeben. Dafür sind maximal 5.130 Aufenthaltstitel vorgesehen. 440 Aufenthaltstitel dürfen an sogenannte „Privatiers“ erteilt werden, 89 für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem ausländischen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“. 292 Aufenthaltstitel stehen für Zweckänderungen vom Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ auf den Titel „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ zur Verfügung.

Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung 2023 folgende Maximalquoten: Burgenland 76, Kärnten 188, Niederösterreich 433, Oberösterreich 795, Salzburg 421, Steiermark 588, Tirol 371, Vorarlberg 214 und Wien 2.865.

Dazu die Parlamentskorrespondenz lesen …

Änderung der Vertriebenen-Verordnung – VertriebenenVO in BGBl. II Nr. 27/2023 …

Niederlassungsverordnung 2023 (NLV 2023) in BGBl. II. Nr. 28/2023 …

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