28. MAIFORUM 2023 : „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit im zehnten Jahr – eine Bestandsaufnahme von innen und außen“

28. MAIFORUM:

„Die Verwaltungsgerichtsbarkeit im zehnten Jahr – eine Bestandsaufnahme von innen und außen“

Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz aus dem Blickwinkel der Verfahrensgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention und der justiziellen Garantien des Art 47 Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Freitag, den 5. Mai 2023, Wien

Die Teilnahme ist für Richterinnen und Richter, die Mitglieder einer der Standesvertretungen sind, kostenlos.

Zum Inhalt:

Mit der am 1. Jänner 2014 in Kraft getretenen Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden vor allem den grundrechtlichen Erfordernissen, wie diese insbesondere in Art 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in Art 47 GRC zum Ausdruck kommen, Rechnung getragen.

Das zehnte Jahr seit Inkrafttreten dieser umfangreichsten Reform des Rechtsschutzsystems in der Verwaltung, bietet den Anlass eine „Sicht von außen“ auf diesen Umbau des öffentlich-rechtlichen Rechtsschutzsystems zu werfen und einen aus Sicht der Rechtschutzsuchenden allfälligen Reformbedarf der mit der Verwaltungsgerichtbarkeits-Novelle 2012 geschaffenen neuen Interaktion von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten zu diskutieren.

Hier geht’s zum Programm …

Teilen mit: