Aus für die letzte 3G-Regel

Kein Impf- oder Testnachweis in Pflegeheim und Spitälern mehr nötig.

Seit dem Vorjahr begleiten die sogenannten G-Regeln die Menschen durch die Pandemie. Es gab Zeiten und Bereiche, da galt 2G, anderswo reichten 3G, also genesen, geimpft oder getestet, und es gab sogar 2,5G – dort wurde ein spezieller Test verlangt. Nun wird auch die letzte noch bestehende 3G-Regel abgeschafft, nämlich jene in heiklen Settings wie Spitälern und Pflegeheimen. Sie galt dort für Besucher wie für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Das Gesundheitsministerium kündigte eine entsprechende Novelle der Covid-19-Basismaßnahmenverordnung an, die noch am Donnerstag kundgemacht werden sollte. Weiter aufrecht bleibt aber die Maskenpflicht in diesen Einrichtungen, zudem können einzelne Bundesländer oder Gesundheitseinrichtungen strengere Maßnahmen vorsehen.

Begründet wird die Maßnahme mit der aktuellen Situation in den Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen. Dort würden neben Corona auch etwa die Influenza oder das RS-Virus auftreten. Dafür stelle die Maske aktuell den einzig verlässlichen Schutz dar. „Nur die FFP2-Maske schützt die Patientinnen und Patienten wirksam vor den derzeit grassierenden Viruserkrankungen. Ein 3G-Nachweis ist in dieser Situation nicht mehr zielführend“, sagt Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).

Eingereiht in andere respiratorische Infekte

Die Gesundheitsagentur Ages schätzt die aktuelle Inzidenz von Grippe und grippeartigen Erkrankungen auf Basis von repräsentativen Stichproben auf mehr als 4.300. Zum Vergleich: Die Sieben-Tages-Inzidenz bei Covid beträgt aktuell 375. Beachtet muss aber werden, dass es sich dabei um registrierte Fälle handelt und derzeit viel weniger getestet wird als früher. Auch die Abwasseranalysen deuten darauf hin, dass die tatsächliche Covid-Inzidenz höher ist. Unstrittig ist aber, dass andere Atemwegserkrankungen derzeit eine größere Relevanz haben.

Hier geht’s zum gesamten Beitrag in der Wiener Zeitung …

Hier geht’s zur 4. Novelle zur 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung im BGBl. II Nr. 462/2022 vom 15.12.2022 …

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