Scheidender BVwG-Präsident: Kapazität war doppelt überschritten

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte am Jahresende 2019 vor allem infolge der Flüchtlingswelle 2015/16 rund 40.000 offene Fälle. „Wir waren deutlich über unserer Kapazität – um das 1,5-Fache bis Doppelte“, so der scheidende BVwG-Präsident Harald Perl vor Journalistinnen und Journalisten.

Mittlerweile seien aber 90 Prozent dieser Rückstände abgebaut. „Bedauerlich“ findet er, dass seine Nachfolge trotz seines Pensionsantritts am 1. Dezember noch immer nicht geklärt ist.

Perl steht seit dessen Gründung im Jahr 2014 an der Spitze des mit rund 220 Richtern ausgestatteten BVwG. Das Gericht ist die Beschwerdeinstanz in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung (ausgenommen Finanzrecht) und entscheidet etwa über Rechtsmittel gegen Entscheidungen im Bereich Fremdenwesen und Asyl, Dienst- und Disziplinarrecht der öffentlich Bediensteten im Bundesbereich, öffentliche Vergaben des Bundes und Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Nachfolge weiter nicht entschieden

Nach wie vor nicht entschieden ist die Nachfolge Perls: Auf eine Ausschreibung hatten sich zwölf Personen beworben – zuletzt wurde aber erst über die Zusammensetzung der Besetzungskommission entschieden, die der Regierung einen Dreiervorschlag vorlegen muss. Spannend ist die Nachbesetzung auch angesichts des im Jänner bekanntgewordenen Sideletters der türkis-grünen Bundesregierung für Postenbesetzungen. Demnach hätte nämlich die ÖVP das Nominierungsrecht.

Den Sideletter habe er „mit Schulterzucken“ zur Kenntnis genommen, meinte Perl. „Ich sehe dessen Bedeutung maximal im sekundär-subsidiären Bereich.“ Er glaube nicht, dass die noch ungeklärte Nachbesetzung mit dem Sideletter zu tun habe. Das Verfahren mit der Einrichtung einer siebenköpfigen Besetzungskommission sei sehr umfangreich. „Die Erfahrung für mich ist vielmehr, dass man künftig früher ausschreiben sollte.“ Er hätte sich eine direkte Amtsübergabe gewünscht.

Nicht näher eingehen wollte Perl auf die anstehende Entscheidung über die vom ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss beantragte Beugestrafe gegen Thomas Schmid. Diese habe der zuständige Senat zu prüfen. Zwar versuche man, so zügig wie möglich zu entscheiden. „Die vorgegebene Vier-Wochen-Frist ist für das, was wir zu klären haben bzw. auch für das, was wir als Sachverhalt zu erheben haben, eine sehr enge.“

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Siehe auch: Scheidender BVwG-Präsident: Kapazität war doppelt überschritten im derstandard.at

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