EGMR: Erste mündliche Verhandlung über Klimaklage

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beschäftigte sich gestern erstmals mit einer Klage gegen den Klimawandel. Dabei haben sich tausende Schweizer Seniorinnen zusammengetan, die ihrer Regierung vorwerfen, zu wenig gegen die Erderwärmung zu tun. Mit ihrer Klage vor dem EGMR wollen die Klimaseniorinnen erreichen, dass die Schweiz per Gerichtsbeschluss zu mehr Klimaschutz gezwungen wird. 

Der Rechtsstreit zieht sich seit Jahren hin. Die Schweizer Regierung hat dabei zweimal vor inländischen Gerichten gewonnen. Sie will den Fall in Straßburg als unzulässig abweisen lassen. Ihr Anwalt Alain Chablais sagte, jede von dem Gericht erlassene Vorschrift würde eine Überschreitung bedeuten, die dem Gericht quasi das Gewicht eines Gesetzgebers verleihe. Der Fall entbehre jeder Grundlage. Man müsse die Frage stellen, ob die Klägerinnen überhaupt als Opfer anzusehen seien.

Erweitert der EGMR seine Rechtsprechung zur Opfereigenschaft?

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VfGH hebt Bestimmungen zur Sozialhilfe im Bund und Wiener Mindestsicherung auf

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 15.03.2023, G 270-275/2022-15, V223-228/2022-15, sowohl Bestimmungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) als auch des Wiener Mindestsicherungsgesetzes (WMG) aufgehoben.

Es widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, dass Wohnkostenpauschale und Zusatzleistungen zur Vermeidung besonderer Härtefälle ausschließlich als Sachleistung gewährt werden dürfen. Es ist dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht entgegenzutreten, wenn er bei der Ausgestaltung von Sozialhilfeleistungen das Ziel verfolgt, einer zweckwidrigen Mittelverwendung entgegenzuwirken. Der dem Gesetzgeber dabei eingeräumte Gestaltungsspielraum wird jedoch durch den Gleichheitsgrundsatz insofern beschränkt, als es ihm verwehrt ist, Regelungen zu treffen, für die eine sachliche Rechtfertigung nicht besteht.

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Präsidentenernennung (2): Bundesverwaltungsgericht nach fast vier Monaten noch ohne Leitung

Seit 1. Dezember 2022 ist die Position des Präsidenten/der Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts vakant. Die Ernennung eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin ist nicht in Sicht. 

Ausgeschrieben wurde die Nachfolge für den aus Altergründen ausgeschiedenen Präsidenten Harald Perl bereits im Sommer letzten Jahres. Beworben haben sich 12 Kandidat:innen, das  Auswahlverfahren ist lange beendet, die vorgenommene Reihung wurde den Kandidat:innen bereits mitgeteilt.

Zuständig für die Ernennung ist der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung, die einen solchen Vorschlag bis dato nicht vorgelegt hat.

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Präsidentenbestellung (1):  Klaus Wallnöfer wird neuer Präsident des Landesverwaltungsgerichts Tirol

Die Tiroler Landesregierung hat Klaus Wallnöfer ab 1. Mai 2023 zum Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts Tirol ernannt.  Wallnöfer war bisher Leiter der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht im Amt der Landesregierung. Diese Entscheidung kam insofern nicht überraschend, als bereits am 05.02.2023 – und damit noch vor Beginn des Hearings vor der Auswahlkommission  – in einem Beitrag der  „Tiroler Tageszeitung“ Wallnöfer als „heiße Aktie“ …

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Sollen Anwälte über Gesetze richten? „Wir verschließen uns der Debatte nicht“

Der Verfassungsgerichtshof wird nach Kritik an Anwalt und Höchstrichter Michael Rami aktiv – und spricht von sich aus eine Diskussion über die Nebenbeschäftigungen seiner Richter an.

Sie sind die obersten Wächter über Österreichs Verfassung, sie wahren Grundrechte, regeln Streit im U-Ausschuss, korrigieren Gesetze oder heben sie sogar auf: die 14 Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, allesamt hoch qualifizierte Juristen. Dass dieses Gremium über seine Rechtsprechung hinaus an die Öffentlichkeit tritt, ist äußerst selten.

Aber nicht diesmal: Es geht um die Berufstätigkeit der Höchstrichter – derzeit können Verfassungsrichter aus allen juristischen Berufen kommen, etwa gleichzeitig auch Anwalt sein. Bei umstrittenen Fällen kann das dazu führen, dass Höchstrichter in der Öffentlichkeit auch als entschlossene Vertreter einer Verfahrenspartei auftreten.

„Die Mitglieder des VfGH verschließen sich nicht einer sachlichen Diskussion darüber“, sagt VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter im Gespräch mit der Kleinen Zeitung – er mahnt aber die Wahrung der Unabhängigkeit des Gerichts ein und ein „behutsames Drehen an kleinen Schrauben, flankierende, gut abgestimmte Maßnahmen statt einer einfachen Radikallösung“.

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EuGH: Arbeitgeber dürfen das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbieten

Eine interne Regel eines Unternehmens, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbietet, stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf alle Arbeitnehmer angewandt wird.

Seit 2018 stehen sich L.F., eine Muslimin, die das islamische Kopftuch trägt, und S.C.R.L., eine Gesellschaft, die Sozialwohnungen verwaltet, in einem Rechtsstreit gegenüber. In diesem Rechtsstreit geht es darum, dass eine Initiativbewerbung von L.F. um ein Praktikum nicht berücksichtigt wurde, weil sie während eines Gesprächs angegeben hatte, dass sie sich weigere, ihr Kopftuch abzunehmen, um der bei S.C.R.L. geltenden und in ihrer Arbeitsordnung niedergelegten Neutralitätspolitik nachzukommen.

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VfGH Judikatur / Anspruch auf Entscheidung in angemessener Frist: Entscheidung innerhalb angemessener Frist darf nicht mangels Vorlage eines Gutachtens verzögert werden

Die vom Verfassungsgerichtshof in einem Bedarfsprüfungsverfahren nach dem Apothekengesetz festgelegten Ermittlungs- und Entscheidungspflichten dürften auch in anderen Rechtsgebieten von Relevanz sein. 

In seiner Entscheidung vom 14.12.2022, E3150/2021, hat der Verfassungsgerichtshof abermals die Verpflichtung der Behörden betont, innerhalb angemessener Frist zu entscheiden. Der Gerichtshof hat zugleich ausgesprochen, dass selbst das Fehlen eines – im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen – Bedarfsprüfungs-Gutachtens die Behörde nicht von der Verpflichtung entbindet, ein Verfahren zügig abzuschließen. Um eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf ein faires Verfahren gemäß Art 6 Abs 1 EMRK durch überlange Verfahrensdauer zu vermeiden, hat die Behörde die Entscheidungsgrundlagen erforderlichenfalls auf andere geeignete Weise zu ermitteln.

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Neue Klimaklage: Zwölf Kinder und Jugendliche klagen beim VfGH gegen das unzureichende Klimaschutzgesetz

Weil Kinderrechte im aktuellen Klimaschutzgesetz in Österreich nicht berücksichtigt werden, sei dieses verfassungswidrig, heißt es zum Hintergrund der Klage vor dem Verfassungsgerichtshof.

Die Kinderrechte sind in Österreich seit 2011 in der Verfassung verankert – und mit ihnen auch die Generationengerechtigkeit. „Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit“, heißt es dort.

Diese Gerechtigkeit sehen zwölf Kinder und Jugendliche verletzt – und bringen vor dem Verfassungsgerichtshof den Antrag ein, Bestimmungen des aktuellen Klimaschutzgesetzes als unzureichend aufzuheben. Vertreten werden sie dabei von der Anwältin Michaela Krömer, die auch schon andere Klimaklagen eingereicht hat. „Wir haben ein Klimaschutzgesetz, das seinen Namen nicht verdient und verfassungswidrig ist, weil es die Rechte der Kinder verletzt“, sagte Krömer bei einem Gespräch mit Journalistinnen und Journalisten am Dienstag. Unterstützt wird die Klimaklage von Fridays for Future und vom neu gegründeten Verein Claw – Initiative für Klimarecht.

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Richter ließ sich für Urteil von ChatGPT beraten

Ein Richter in Kolumbien zog den populären Chatbot zu Rate, um medizinische Rechte eines Kindes abzuwägen

Mit steigender Nutzung von ChatGPT mehren sich auch Berichte über problematische Anwendungsbereiche. In dem Irrglauben, dass die verblüffend überzeugenden Antworten des Chatbots auf jede Frage auch richtig seien, glauben manche Anwender eine Arbeitsentlastung darin gefunden zu haben. In diesem Zusammenhang sorgt nun ein weiterer Fall für Aufsehen: Ein kolumbianischer Richter hat zugegeben, dass er die künstliche Intelligenz von ChatGPT für eine Urteilsfindung zu Rate gezogen hat.

Juan Manuel Padilla vom Arbeitsgericht in Cartagena hat entschieden, dass die Behandlungskosten eines autistischen Minderjährigen von der Krankenkasse übernommen werden sollten, da dessen Familie nur über ein begrenztes Einkommen verfüge. Dieses Urteil mag an sich nicht brisant sein, sehr wohl aber die Art und Weise, wie der Richter zu seinem Entschluss gekommen ist. Er habe eigenen Angaben zufolge zwar Präzedenzfälle zur Urteilsfindung herangezogen, aber auch Fragen zum Fall an ChatGPT gestellt.

Unterstützung für Richter, kein Ersatz

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Österreich stürzt im Korruptions-Index weiter ab

Bereits Mitte Jänner 2023 hatte die Staatengruppe gegen Korruption (Greco) festgestellt, dass Österreich ein radikal neu gedachtes Verständnis von Korruption und deren Bekämpfung benötigt.

Die Liste an Mängeln ist lang, die Anzahl der – nicht umgesetzten – Empfehlungen auch.

So hat Österreich seit Veröffentlichung des Greco–Berichts zur sogenannten „4. Evaluierungsrunde“ im Jahr 2017 keine der Empfehlung betreffend die Verwaltungsgerichte umgesetzt. Dazu zählen u.a.:

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