Informationsfreiheitsgesetz (IFG): (eingeschränkter?) Rechtschutz

Im Rahmen der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission (ÖJK) am 18.-19.04.2024 hat sich Michael Rohregger, Rechtsanwalt und Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, mit dem Thema Rechtschutz nach dem IFG beschäftigt und die Fragestellungen und Unsicherheiten, die es bis zum Inkrafttreten zu klären und zu lösen gilt, aufgezeigt.

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Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Zur Rolle der Gerichtsbarkeit

Im Rahmen der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission (ÖJK) am 18.-19.04.2024 wurden aus den verschiedenste Perspektiven die Auswirkungen und dementsprechend die erforderlichen Umsetzungsthemen und offenen Fragen im Zusammenhang mit dem IFG in einer hochkarätigen Runde aus Vertreter:innen der Rechtsanwälte, der Richter und der Verwaltung beleuchtet. Eva Souhrada-Kirchmayer, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, hat sich mit der Rolle der Verwaltungsgerichte beschäftigt und Problemstellungen und Aufgaben aufgezeigt, die es von den Gerichten nun bereits zu lösen gilt, um entsprechend bei Inkrafttreten des Gesetzes vorbereitet zu sein.

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Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Nationalrat beschlossen

Mit einer Zweidrittelmehrheit und der Zustimmung von ÖVP, SPÖ und Grünen wurde am 31.01.2024 im Nationalsrat das Amtsgeheimnis „abgeschafft“ und ein Recht auf Zugang zu Informationen gegenüber dem Staat mit 1. September 2025 eingeführt.

Wie Lehofer in seinem Beitrag auf X (vormals Twitter) hinweist, sei das Amtsgeheimnis übrigens nicht tot (auch nicht ab 01.09.2025). Es heiße dann nur anders: „Geheimhaltung [ua] zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen erforderlich“.

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Teile der Bestellung und Zusammensetzung von ORF-Stiftungs- und Publikumsrat sind verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 5. Oktober 2023, G 215/2022, einzelne Bestimmungen des ORF-Gesetzes über die Bestellung und die Zusammensetzung des Stiftungsrats und des Publikumsrats als verfassungswidrig aufgehoben. Die verfassungswidrigen Bestimmungen treten mit Ablauf des 31. März 2025 außer Kraft. Die Bestimmungen verstoßen gegen das in Art I Abs 2 des Bundesverfassungsgesetzes über die Unabhängigkeit des Rundfunks (BVG Rundfunk) verankerte Gebot der Unabhängigkeit und pluralistischen Zusammensetzung dieser Organe.

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EuGH: Öffentliche Einsicht in Transparenzregister ohne Darlegung eines berechtigten Interesses unzulässig

Mit Urteil vom 22. November 2022 hat der Europäische Gerichtshof die öffentliche Einsicht in die Register der wirtschaftlichen Eigentümer für unzulässig erklärt, da hierdurch gegen EU-Grundrechte verstoßen wird (Rechtssachen C‑37/20 und C‑601/20)

Die sog. 5. EU-Geldwäscherichtlinie war als Reaktion auf den Skandal rund um die „Panama Papers“ zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erlassen worden, um die Transparenz des wirtschaftlichen und finanziellen Umfelds der EU durch die Schaffung der öffentlichen Einsicht in die Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu verbessern.

Ursprünglich waren personenbezogenen Daten von wirtschaftlichen Eigentümern nur für zuständige Behörden und zentrale Meldestellen und einem spezifisch genannten Kreis von Berechtigten zugänglich, die ein berechtigtes Interesse nachweisen konnten. Die Änderung durch die 5. EU-Geldwäscherichtlinie sah im Sinne einer effektiveren Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vor, dass allen Mitgliedern der Öffentlichkeit Zugang zu den Transparenzregistern und somit zu personenbezogenen Daten der wirtschaftlichen Eigentümer gewährt wird, ohne dass ein berechtigtes Interesse dargelegt werden muss.

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