Nach einer Berechnung der ARGE-Daten, der Österreichischen Gesellschaft für Datenschutz mit Sitz in Wien, sind alle Österreicherinnen und Österreicher bei etwa 400 bis 500 Datenverarbeitern registriert. Persönliche Informationen seien also in Form von Datensätzen von diesen Stellen erfasst und gespeichert worden, sagt der Vorstand der ARGE-Daten, Hans Zeger.
Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Behörden und Unternehmen aber auch auskunftspflichtig. Sie müssen Einblick in persönliche Daten gewähren, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird. Zeger empfiehlt, von diesem Recht Gebrauch zu machen und vor allem administrative Datensätze in Augenschein zu nehmen. Also etwa Daten, die bei den Sozialversicherungen aufliegen. Auch ein Einblick in Informationen, die auf Magistraten oder Gemeindeämtern gespeichert sind, können so manche Überraschung zutage fördern, sagt Zeger. Das Gleiche gilt für Daten, die bei Kreditschutzverbänden oder der Polizei abgefragt werden können.
Die DSGVO ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Neu sei unter anderem, dass der gewünschte Datenauszug in einer detaillierten und strukturierten Form zur Verfügung gestellt werden müsse, so Zeger. Etwa als Liste oder auch in digitaler Form, wenn man die Daten in irgendeiner Form weiterverarbeiten oder einem anderen Datenverarbeiter zur Verfügung stellen möchte.
Datenschutzbehörde muss bei Beschwerden prüfen
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