Zugang zu Informationen: Wieviel dürfen Bürger über Großprojekte erfahren?

Im Rahmen des Neubaus des Bahnhofes Hamburg-Altona hatte die Stadt Hamburg ein Grundstück an einen Investor verkauft. Den Kaufvertrag hatte die Stadt zwar auf ihrem Transparenzportal veröffentlicht, jedoch nur in einer stark geschwärzten Version.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte dieses Vorgehen scharf kritisiert. Für die Geheimhaltung gebe es „keinerlei gesetzliche Grundlage“. Im Zusammenhang mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit verwies er auch auf die negativen Erfahrungen mit der Elbphilharmonie, die deutlich teurer und deutlich später fertig wurde als geplant.

Kaufpreis bleibt geheim

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„Recht auf Zugang zu Informationen“: Keine Gebühr für journalistische Anfragen

Anfragen von Journalisten an Behörden dürfen nichts kosten, hat das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel nun klargestellt.

Die Rechercheplattform „Addendum“ hatte Anfang 2018 von allen österreichischen Gemeinden Informationen zu deren jeweiligen Sport- und Kulturförderungen erfragt. Abgesehen davon, dass viele Kommunen diese Anfrage ignorierten oder aber die Antwort verweigerten, forderten laut Rechercheplattform rund ein Fünftel eine Gebühr von 14,30 Euro pro „Eingabe“. Dies bedeute ein Kostenrisiko von rund 30.000 Euro, so „Addendum“, das dagegen Rechtsmittel einlegte. Ähnlich war es auch dem Forum Informationsfreiheit ergangen, das sich nach Anfragen zum Wahlrecht in Niederösterreich mit bis zu 7.500 Euro Gebührenforderungen konfrontiert sah.

„Recht auf Zugang zu Informationen“

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Regierung will Daten der Bürger für Forschung freigeben

foto: apa/jäger

Ermächtigungsgesetz liegt bereits im Parlament und soll ab 2019 gelten,  scharfe Kritik von Datenschützern

Die Regierung will persönliche Daten der Österreicher für die Forschung freigeben, darunter auch Informationen der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Ein entsprechendes Ermächtigungsgesetz liegt bereits im Parlament. Während Universitäten und Industrie die Pläne begrüßen, warnen Datenschützer vor Missbrauch ähnlich dem aktuellen Facebook-Skandal. Kritik übt auch die Datenschutzbehörde.

Beschlossen hat die Regierung die Änderungen schon am 21. März. Einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurden sie trotz vorheriger Begutachtung bisher nicht – wohl auch deshalb, weil die Novelle des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG) in einem der 13 „Datenschutz-Anpassungsgesetze“ der Regierung verborgen ist. Wobei die Datenschutzbehörde im Justizministerium schon in der Begutachtung kritisiert hat, dass die Pläne weit über bloße Anpassungen an das neue EU-Datenschutzrecht hinausgehen. (Siehe dazu: Ärztekammer empfiehlt „Patienten, aus Elga auszutreten„)

Auch Unternehmen erhalten Zugriff

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Zugang zu Informationen (2): „Was geht euch das an?“

Die Onlineplattform „Addendum“ wollte sich einen Überblick über Gemeindeförderungen im Bereich Sport und Kultur verschaffen.

Per E-Mail wurden unter Berufung auf das Auskunftspflichtgesetz alle 2098 Kommunen um eine Antwort innerhalb von drei Wochen gebeten. Von etwa 120 Gemeinden gab es innerhalb dieser Zeit eine Rückmeldung – darunter viele Absagen. Fast 95 Prozent der Gemeinden ignorierten die journalistische Anfrage komplett.

Teilweise verwunderlich war auch der Ton mancher Ablehnungen. „Was geht Euch dass (sic!) an. Wer ist überhaupt Quo Vadis (Redaktionsgesellschaft von „Addendum“, Anm.), sagt mir überhaupt nichts. Auskunftspflicht könnt ihr auch vergessen“, lautete etwa eine schriftliche Reaktion aus Niederösterreich. Etwa 100 Gemeinden haben laut „Addendum“ bisher Gebühren für die Eingabe des Auskunftsbegehrens vorgeschrieben. Dazu hatte der Gemeindebund geraten.

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Zugang zu Informationen (1): Keine Auskunft, aber Gebühr

Das Forum Informationsfreiheit (FOI), ein gemeinnütziger Verein, schickte ein Schreiben an jede der 573 niederösterreichischen Gemeinden mit dem Ersuchen mitzuteilen,  wie viele Personen aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wurden, wie viele davon ihren Hauptwohnsitz nicht in Niederösterreich hatten, wie viele von der Streichung direkt informiert wurden und wie viele schließlich die Streichung beeinspruchten. 

Grund  der Recherche waren mediale und politische Diskussionen über ein umstrittenes Gesetz zur Änderung des Wählerverzeichnisses in Niederösterreich, durch das Bürgerinnen und Bürgern in Niederösterreich vor der letzten Landtagswahl das Wahlrecht aberkannt worden war. Bisher gab es keine amtliche Gesamtzahl dazu – weder vom Amt der niederösterreichischen Landesregierung, noch in den Medien.

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Ärzte-Bewertungsportal muss Daten löschen

DPA

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt das Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit

Neben Gastronomen oder Hoteliers sind auch Ärzte längst daran gewöhnt, das Feedback ihrer Kundschaft im Netz nachlesen zu können. In Deutschland gibt es mit  „richterscore.de“  auch für Richter ein Bewertungsportal.

Eine Ärztin in Deutschland wollte nicht mehr im Ärztebewertungsportal „Jameda“ auftauchen. Sie fühlte sich durch Werbung für Kollegen benachteiligt.  Nach der deutschen Rechtsprechung mussten es Ärzte aber wegen des öffentlichen Interesses und im Sinne der freien Arztwahl hinnehmen, dass sie in solchen Portalen auftauchen und dort – unter Einhaltung bestimmter Standards – von Patienten bewertet werden.

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„Transparency International“: Österreich braucht ein Informationsfreiheitsgesetz

Entschlossene Maßnahmen für Transparenz und gegen Korruption fehlen

In einem aktuellen Ranking von „Transparency International“ wird Österreich  erst auf Platz 16 geführt, in einer Gruppe mit Australien, Island, Belgien, den USA und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Als „very clean“ werden jene Länder bezeichnet, in denen Korruption im öffentlichen Sektor als am geringsten wahrgenommen wird. Das sind im aktuellen Ranking zwölf Länder, die von Neuseeland, Dänemark und Finnland angeführt werden. Österreich ist aktuell nicht unter den „sehr sauberen“ Staaten zu finden.

Gesetzliche Maßnahmen notwendig  

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