Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit haben sich laut Medienberichten SPÖ, ÖVP und die Grünen darauf geeinigt, der Beschluss sei im Jänner geplant. Davor werde noch ein Expertenhearing im Verfassungsausschuss angesetzt. Mit Sommer 2025 soll die Informationsfreiheit dann gelten.
Im Oktober hat die Bundesregierung ihren Gesetzesvorschlag für ein neues Informationsfreiheitsgesetz zur Begutachtung versendet, mit dem die Abschaffung des Amtsgeheimnisses geplant sei.
Die SPÖ habe einige Verbesserungen ausverhandelt: Umfasst seien demnach alle Verwaltungsbereiche, auch die Staatsanwaltschaft, aber auch staatsnahe Unternehmen mit weniger als 50% Staatsanteil. Die parlamentarischen Kontrollrechte werden gestärkt und Recherchen von Journalisten werden stärker gestützt als bisher.
Die Ausnahme von der proaktiven Informationspflicht bleibe jedoch für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern, nicht dagegen für Gemeindeverbände. Diese (meisten) Gemeinden müssen weiterhin nur auf Antrag Informationen erteilen.
Nach Antrag soll die Auskunft innerhalb von vier Wochen erteilt werden, im Ausnahmefall kann die Frist um vier Wochen verlängert werden. Informationen von „allgemeinem Interesse“ müssen von staatlichen Organen künftig „proaktiv“ veröffentlicht werden, wobei für die kleineren Gemeinden die oben genannten Ausnahmen gelten.
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Siehe bereits: Neuer Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes