Neuer Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes

Der bereits im Jahr 2021 zur allgemeinen Begutachtung versendete Gesetzesentwurf, der das Amtsgeheimnis endgültig beseitigen und staatliches Handelt transparent machen soll, wurde überarbeitet und soll nun einer Beschlussfassung zugeführt werden.

Dieses Bundesgesetz soll die Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse und den Zugang zu Informationen im Wirkungs- oder Geschäftsbereich nahezu aller staatlichen Institutionen regeln. Auch die Verwaltungsgerichte haben Informationen von allgemeinem Interesse in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen, sofern nicht Geheimhaltungsinteressen wie die Vorbereitung von Entscheidungen dagegensprechen. Zuständig zur Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse soll jenes Organ sein, das die Information erstellt oder in Auftrag gegeben hat. Dazu soll ein Informationsregister als Metadatenregister unter www.data.gv.at eingerichtet werden.

Weiters sind die Verwaltungsgerichte ins Rechtsschutzverfahren eingebunden mit einer Entscheidungspflicht binnen zwei Monaten.

Hier geht es zum Gesetzesentwurf und den Erläuterungen

Siehe auch Stellungnahme des Dachverbandes zum Entwurf aus dem Jahr 2021

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