Im Rahmen des Neubaus des Bahnhofes Hamburg-Altona hatte die Stadt Hamburg ein Grundstück an einen Investor verkauft. Den Kaufvertrag hatte die Stadt zwar auf ihrem Transparenzportal veröffentlicht, jedoch nur in einer stark geschwärzten Version.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte dieses Vorgehen scharf kritisiert. Für die Geheimhaltung gebe es „keinerlei gesetzliche Grundlage“. Im Zusammenhang mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit verwies er auch auf die negativen Erfahrungen mit der Elbphilharmonie, die deutlich teurer und deutlich später fertig wurde als geplant.
Kaufpreis bleibt geheim
Anfragen von Journalisten an Behörden dürfen nichts kosten, hat das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel nun klargestellt. 
Die Onlineplattform „Addendum“ wollte sich einen Überblick über Gemeindeförderungen im Bereich Sport und Kultur verschaffen.