In einem Gastkommentar im Rechtspanorama der Presse fordert Charlotte Deiss, dass Österreich weiter gehen müsse, als nur die Mindeststandards der Anti-SLAPP-Richtlinie der EU gegen Einschüchterungsklagen umzusetzen. Es gehe hier um Klagen, die missbräuchlich eingesetzt werden, um Personen einzuschüchtern, die sich kritisch zu öffentlichen Themen äußern. Österreich habe zwei Jahre Zeit zur Umsetzung. Sie streicht heraus, dass die Richtlinie nur für Zivil- oder Handelssachen mit grenzüberschreitendem Bezug gelte und daher rein innerstaatliche Fälle sowie Straf- und Verwaltungsverfahren von der Richtlinie nicht erfasst seien. Es brauche aber auch hier Maßnahmen und Schutz, wie die Erfahrung aus der Praxis deutlich mache.
Sie wies auch auf die veröffentlichten Pressefreiheits-Rankings 2024 hin, dass Österreich auf den bisher schlechtesten 32. Platz gelandet sei. Die nächste Regierung sei nun gefordert, sich aktiv und wirksam für der Pressefreiheit einzusetzen und entsprechende Gesetzen und Rahmenbedingungen zum nachhaltigen Schutz der Pressefreiheit in Österreich zu schaffen.
Nur mit einem effektiven Schutz vor solchen SLAPP-Klagen könnten neben den Beklagten auch die Pressefreiheit und damit auch die Informationsfreiheit, und damit mittelfristig auch eine funktionierende Demokratie selbst geschützt werden. Sie mahnt, je weniger frei und umfassend über Missstände, Korruption und politische Vorgänge berichtet werden könne, desto weniger informiert könne eine Gesellschaft ihr Wahlrecht ausüben.
Hier geht’s zum gesamten Gastbeitrag im Rechtspanorama vom 06.05.2024 …
Siehe bereits: Neue EU-Vorschriften zur Verteidigung gegen missbräuchliche gerichtliche Einschüchterung (Anti-SLAPP) ...