Informationsfreiheitsgesetz: neuer Gesetzesentwurf mit Ausnahmen für Gemeinden

Der ORF berichtet, dass es seit Juni 2023 einen neuen Arbeitsentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz gibt, worin es heißt: „Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sind nicht zur Veröffentlichung verpflichtet. Sie können solche Informationen nach Maßgabe dieser Bestimmungen veröffentlichen.“

Die Koalition aus ÖVP und Grünen hat sich in ihrem Regierungsprogramm auf ein Informationsfreiheitsgesetz geeinigt und soll damit das Amtsgeheimnisses abgeschafft werden. Im Vorfeld war die Kritik der Gemeinden groß, daher wohl dieser neue Vorstoß.

2.006 Gemeinden mit mehr als 4,7 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern wären von der Ausnahme betroffen. Übrig bleiben würden nur 87 Gemeinden, die alle für die Öffentlichkeit relevanten Informationen von sich aus veröffentlichen müssten.

Kritik kommt von Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit, der fordert, dass die Veröffentlichungspflicht – von Aufträgen bis zu Gutachten – für alle Gemeinden gelten muss. Von der Einwohnergrenze hält er nichts: „Signifikante Teile der Bevölkerung könnten auf lokaler Ebene die Entscheidungsträger damit schlechter kontrollieren, als das dann in größeren Städten möglich wäre, und hätten weniger Zugang zu Informationen.“ Damit würde Österreich weiter Schlusslicht beim Thema Transparenz bleiben, so Huter gegenüber Ö1.

Peter Bußjäger, Universitätsprofessor an der Uni Innsbruck, schreibt auf X (Twitter), dass diese Differenzierung nicht nachvollziehbar und eine Diskriminierung der Bevölkerung im ländlichen Raum wäre.

Hier geht es zum Bericht auf ORF.at

Hier geht es zum Kommentar Bußjäger

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