EuGH: Handysicherstellung und Datenauswertung nur nach gerichtlicher Genehmigung auch für die Bekämpfung nicht schwerer Kriminalität zulässig, wenn dies gesetzlich geregelt und verhältnismäßig ist

In dem Urteil vom 04.10.2024 entschied der EuGH über eine Vorabentscheidungsanfrage des LVwG Tirol vom 06.09.2021 zu einer Handysicherstellung des Adressaten eines Pakets, in dem die Polizei im Zuge einer Suchtmittelkontrolle 85g Cannabiskraut gefunden hatte. Die Polizei versuchte in weiterer Folge vergeblich, das Mobiltelefon zu entsperren, um Zugang zu den darauf gespeicherten Daten zu erlangen.

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Nationalrat: Immer mehr Initiativanträge statt Regierungsvorlagen und immer kürzere Begutachtungsfristen

Waren zu Beginn der 27. Gesetzgebungsperiode im Jahr 2019 noch 81 % Begutachtungsverfahren mit Regierungsvorlagen 19 % Initiativanträgen gegenübergestanden, so hat sich das Verhältnis während COVID vollständig umgekehrt. Im Jahr 2022 gab es 65 % Initiativanträge zu Gesetzesbeschlüssen und nur in 34 % Begutachtungsverfahren. Auf den Stand vor der Pandemie ist man im Nationalrat auch 2023 noch nicht zurückgekehrt, da nach wie vor mehr Gesetzesbeschlüsse aufgrund von Initiativanträgen (56 %) erfolgen.

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Heinz Mayer ruft Zivilbevölkerung zu Mut zum Widerspruch auf

In seinem Gastkommentar im Standard skizziert der Verfassungsjurist Heinz Mayer anhand von drei Gesetzesvorhaben der Regierung in dieser Legislaturperiode die Erschwerung des Kampfes gegen die Korruption, die durch den Widerstand der Staatsanwaltschaften, Richter:innen und vor allem einer sehr wachen Zivilgesellschaft verhindert habe werden können. Indem sie sich massiv zu Wort gemeldet und auch auf die Verfassungswidrigkeiten hingewiesen haben, sei die Bekämpfung der Korruption zumindest nicht eingeschränkt worden und der Versuch, etwa durch zu kurze Begutachtungsfristen von wenigen Tagen die Korruptionsbekämpfung massiv zu erschweren und alle zu überrumpeln, zumindest derzeit misslungen.

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Deutsches Bundesverfassungsgericht hinterfragt Auswahlentscheidung zur Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen

Im Rechtsstreit um die Besetzung der Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen (NRW) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) der Verfassungsbeschwerde des unterlegenen Mitbewerbers teilweise recht gegeben und entschieden, dass das OVG nun genau nachprüfen muss, ob das Auswahlverfahren korrekt abgelaufen ist.

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Wie schlecht steht es um Österreichs Rechtsstaat?

In einem Interview der Wochenzeitung Die Zeit wurde Ex-Justizminister Clemens Jabloner zu Postenschacher und politischen Interventionen zugunsten der Mächtigen befragt. Er führte im Wesentlichen aus:

Seine Ernennung zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes im Jahr 1993 während der rot-schwarzen Regierung unter SPÖ-Kanzler Franz Vranitzky sei sicher eine politische Entscheidung gewesen. Ob sein Name auch auf einem Sideletter zur Koalitionsvereinbarung gestanden sei, wisse er nicht. Bei einer Postenbesetzung sei eine gewisse politische Komponente nicht zu vermeiden, die Teil des demokratischen Gesamtgefüges sei. Als Mitglied der Besetzungskommission aus Höchstrichtern, Experten und Vertretern des Bundeskanzleramts und Justizministeriums für die Auswahl der Nachfolge der Leitungsposition des BVwG wolle er dies nicht kommentieren. Aber er meinte:

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Weiterhin großer Aktenanstieg beim VwGH im Jahr 2023 und Warnung für das Jahr 2024

Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 führt die Vollversammlung des VwGH aus, dass im Berichtsjahr rund 6.900 neue Rechtssachen beim Verwaltungsgerichtshof angefallen sind (im Jahr 2022 waren es noch ca. 6.200). Auffallend ist die Anfallssteigerung (nunmehr über 12% gegenüber dem Vorjahr, in Asylangelegenheiten sogar um 31%). Den größten Anteil der neuen Rechtssachen betrafen daher wieder Asylangelegenheiten, bei denen ein neuerliche Anstieg auf knapp 2.600 neue Verfahren zu verzeichnen war (2022 waren es ca. 2.000, 2021 ca. 2.400 Verfahren). 88 % der neuen Angelegenheiten betrafen außerordentliche Revisionen, 7 % ordentliche Revisionen und 4 % Fristsetzungsanträge.

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Wie die Regierung mit Richterposten umgeht, ist eines Rechtsstaats unwürdig

In diesem Kommentar im Standard wird erneut auf schärfste kritisiert, dass Postenbesetzungen von der Regierung „ausgeschnapst“ würden. So wurde daran erinnert, dass die Leitungsposition des Bundesverwaltungsgerichts über ein Jahr nicht nachbesetzt worden sei und auch nun die offenen Posten für Verwaltungsrichter offenbar als politische Verhandlungsmasse missbraucht werde. Die Richterstellen würden aus politischem Kalkül monatelang unbesetzt lassen und mit Personalentscheidungen für andere staatliche Stellen verknüpft. Diese Verknüpfungen gerade bei Verwaltungsgerichten vorzunehmen, deren ureigene Aufgabe es sei, gerade Behörden, Landesregierungen und Ministerinnen zu kontrollieren, sei untragbar.

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Dachverband fordert verfassungsmäßiges Vorgehen der Regierung und rasche Besetzungen

Die Besetzung von 11 ausstehenden Richter:innenposten stehe seit April an und werde – aus nicht nachvollziehbaren Gründen – nicht von der Bundesregierung beschlossen. Damit werde die Funktionsweise des Gerichts beeinflusst, indem Verfahren länger dauern, kritisiert Markus Thoma im Namen des Dachverbands der Verwaltungsrichter:innen erneut in einem Interview auf PULS 24. Dies könne beispielsweise Asylverfahren, aber auch UVP-Verfahren betreffen.

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EU-Rechtstaatlichkeitsbericht 2024 kritisiert Österreich erneut wegen politischer Einflussnahme auf Postenbesetzungen in der Justiz

In dem heute von der EU-Kommission veröffentlichten EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024 wird erneut die politische Einflussnahme auf Postenbesetzungen in Österreichs Justiz kritisiert und moniert, dass es „keine Fortschritte bei der Beteiligung der Justiz an der Ernennung von Gerichtspräsidenten der Verwaltungsgerichte“ gegeben habe. Die lange Verzögerung vor der Ernennung des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts weise auf die anhaltende Bedenken hin. Bestimmte Herausforderungen bestehen in Bezug auf den Zugang zur Justiz im Zusammenhang mit hohen Gerichtsgebühren und in Bezug auf den Zugang zu Rechtsberatung in Verwaltungssachen, wobei einige Schritte unternommen werden, um letztere zu beheben.

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