
Im Tätigkeitsbericht des LVwG Kärnten für das Jahr 2023 wird berichtet, dass sich bereits Ende 2023 eine neue Zuständigkeit abzeichnete und zwar im Zusammenhang mit der Kontrolle von U-Ausschüssen. Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken des LVwG und der VRV wurde der Gesetzesentwurf beschlossen.
Im Punkto Digitalisierung wird der Stand der Technik eingefordert, der ERV konnte nicht verwirklicht werden. Die Erforderlichkeit einer entsprechenden Ausstattung, die zum Wohle des Rechtsstaates unabdingbar ist, wird betont. Ebenso wird – neuerlich – auf das Erfordernis einer Pressestelle hingewiesen.