Der Tätigkeitbericht des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) für das Geschäftsjahr 2023 (1. Februar 2023 bis 31. Jänner 2024) wurde nun veröffentlicht und bestätigt sich der Trend nach weiterhin hohem, ansteigendem Akteneinlauf. Zukünftig soll auf die Einhaltung der gesetzlichen Entscheidungsfristen (in der Regel sechs Monate) geschaut werden. Dahingehend konnte schon 2023 eine Verbesserung festgestellt werden, da bereits ca. 60% der Fälle innerhalb der Frist erledigt wurden (2022 nur 48%) und der Anteil der Verfahren, die länger als zwei Jahre dauern, reduziert wurde. Auch die Fristsetzungsanträge waren rückläufig von 370 auf 200.
Beschäftigt waren nicht nur 220 Richter:innen, wobei neun im Jahr 2023 nach dem Auswahlverfahren vom Personalausschuss vorgeschlagen und vom Bundepräsident entsprechend ernannt wurden, sondern auch 400 nichtrichterliche Mitarbeiter:innen, davon 181 juristische Mitarbeiter. Mit 01.02.2024 trat Christian Filzwieser seinen Dienst als Präsident am größten Gericht Österreichs an, nach einer mehr als ein Jahr andauernden Vakanz.
Die Ressourcenplanung ist eine große Herausforderung und bedarf u.a. ständiger Anpassungen an legistische Änderungen in den unterschiedlichen Bereichen. Anfang 2024 wurde dafür ein Richtwertsystem zur Schaffung einer Entscheidungsgrundlage über die Festlegung des notwendigen Personalbedarfs und als Berechnungsgrundlage für die potentiellen Erledigungskapazitäten und Auslastungsberechnungen eingeführt. Von essentieller Bedeutung wird in diesem Zusammenhang eine die Richter:innen unterstützende Justizverwaltung gesehen.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden in den verschiedenen Fachbereichen rund 22.150 Verfahren neu anhängig, was einen erneuten Anstieg gegenüber dem Vorjahr von rund 24 % bedeutet. Dies resultiert vor allem aus dem (nach 2015 neuerlich) enormen Anstieg der Antragszahlen auf internationalen Schutz. Es konnten rund 20.900 Verfahren abgeschlossen werden und war die Erledigungszahl daher gleichbleibend auf dem Vorjahresniveau, trotz ansteigender Komplexität vieler Rechtssachen. Der Neueinlauf der 22.150 Verfahren betraf zu fast 70 % Fremdenwesen und Asyl (15.380), rund 16 % Soziales (3.580), 8 % Persönliche Rechte und Bildung (1.860) und fast 5 % Wirtschaft, Kommunikation, Verkehr und Umwelt (1.060).
Unter Berücksichtigung der noch offenen Verfahren auch aus den Vorjahren waren insgesamt rund 33.950 Verfahren und am Ende des Geschäftsjahres 2023 noch rund 13.650 Verfahren anhängig. Das sind um rund 1.850 Verfahren oder 16 % mehr als im Vorjahr. 95 % aller von 2014 bis 2023 anhängigen Verfahren sind abgeschlossen.
Nur 7 % der Entscheidungen werden mit Revision bekämpft. In knapp über der Hälfte der Fälle bestätigte der VwGH die Entscheidung des BVwG (59 % bei o. Rev., 56 % ao. Rev.)
Im Bereich der IT des BVwG liegt ein Schwerpunkt auf dem Ausbau der Digitalisierung für die Aktenbearbeitung (Justiz 3.0) und der elektronischen Schnittstellen zu den dem BVwG vorlegenden Behörden. Von der Evidenzstelle wurden rund 21.320 Entscheidungen des BVwG für die Veröffentlichung im RIS bereitgestellt.