
Es ist nicht nur das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) neu zu besetzen, sondern laufen auch die Amtszeiten der von Österreich Nominierten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) aus.

Es ist nicht nur das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) neu zu besetzen, sondern laufen auch die Amtszeiten der von Österreich Nominierten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) aus.

Über 14 Monate wurde das größte Gericht des Landes wegen eines türkis-grünen Postenstreits – wie immer wieder den diversen Medien zu entnehmen war – interimistisch geleitet. Jetzt hat es endlich eine Einigung gegeben, wobei nicht die Erstgereihte zum Zug kommen soll, sondern – ohne dass die Gründe dafür dargelegt werden – der Drittgereihte zur Ernennung durch den Bundespräsidenten vorgeschlagen werden soll.
Markus Thoma, Präsident des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen, fordert in einem Interview in der ZIB 1 am 26.01.2024, die Gründe für die Entscheidung, den Drittgereihten zur Ernennung vorzuschlagen, offen zu legen. Wenn die Bundesregierung von der von einer Expertenkommission vorgenommenen Reihung abweichen möchte, so soll sie ihre Gründe bekannt geben. Der ursprüngliche Vorschlag der Besetzungskommission sei dem Vernehmen nach ausführlich begründet gewesen und habe explizit eine Reihung vorgesehen. „Ein Abgehen davon bedarf daher guter bzw. besserer Gründe, als sie die Kommission ins Treffen geführt hat. Sonst verbleibt der Anschein einer parteipolitischen Entscheidung.“ Auch die Öffentlichkeit habe ein legitimes Interesse daran, warum jemand mit einer derart wichtigen und herausgehobenen Aufgabe betraut werde.
Laut Ö1 Mittagsjournal sei ein entsprechender Ministerratsvortrag ausgearbeitet worden, der den im Besetzungsvorschlag Drittgereihten Christian Filzwieser als Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) vorschlägt. Es könne die Entscheidung nicht mehr aufgeschoben werden, da am 1. Februar das neue Geschäftsjahr beginne. Die Ernennung erfolge nach Beschlussfassung durch den Bundespräsidenten.

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Steiermark, das bereits im Jahr 2020 das Projekt Digitalisierung in Angriff genommen hat, gestaltet nun sämtlichen Verfahrensabläufen am Gericht papierlos. Dabei wurde eine Eigenentwicklung, die auf die Bedürfnisse des Verwaltungsgerichtes abgestimmt ist, umgesetzt und steht diese bereits seit dem 01.11.2022 im Produktiveinsatz. Da auch die öffentlich mündliche Verhandlung elektronisch geführt wird, wurden die Verhandlungssäle entsprechend umgebaut und es besteht für die Parteien die Möglichkeit, online Akteneinsicht zu nehmen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seinem Erkenntnis vom 05.12.2023, Ro 2022/12/0029, ausgeführt, dass Weisungen im Zusammenhang mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht zu befolgen sind. Auch ein „Ersuchen“ oder ein „Gebetenwerden“ durch einen Vorgesetzten bzw. eine vorgesetzte Stelle kann als Weisung verstanden werden, wenn aus dem Zusammenhang klar hervorgeht, dass sein Inhalt (ungeachtet der gewählten Formulierung) bei verständiger Würdigung nur als Festlegung einer Pflicht verstanden werden kann.
Der 20. Deutschen Verwaltungsgerichtstag findet vom 15. bis zum 17. Mai 2024 in Würzburg am Main statt. Dabei befasst sich ein Arbeitsgruppe „Independence and Efficiency“ der Vereinigung der Europäischen Verwaltungsrichter (AEAJ) auch mit Polen, der EU und der Rechtsstaatlichkeit. Weiters findet die Generalversammlung der AEAJ am 17. Mai 2024 am Verwaltungsgericht Würzburg statt.
Ein vom Parlament eines Mitgliedstaats in Ausübung seines Kontrollrechts der Vollziehung eingesetzter Untersuchungsausschuss muss grundsätzlich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Gibt es in diesem Mitgliedstaat nur eine Aufsichtsbehörde, ist diese grundsätzlich auch für die Überwachung der Einhaltung der DSGVO durch den Untersuchungsausschuss zuständig. Übt der Untersuchungsausschuss jedoch eine Tätigkeit aus, die als solche der Wahrung der nationalen Sicherheit dient, unterliegt er nicht der DSGVO und folglich auch nicht der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde.
Dr. Oliver Schreiber, Richter und Lehrbeauftragter sowie Autor, regt in einem Gastbeitrag in der Presse zu Reformen vom Bereich der juristischen Ausbildung über die Organisation des Ministeriums bis zur Berufsausübung und Forschung an.
Um Verdachtsmomente in Richtung einer (auch nur versuchten) politischen Einflussnahme auf die Justiz im Zeitraum von Jänner 2010 bis Dezember 2023 aufzuklären, wurde – laut Information auf der Homepage des Justizministeriums – die Untersuchungskommission von Justizministerin Alma Zadić eingerichtet.
Die Übergangsfrist im Tierschutzgesetz, innerhalb der Schweine noch in unstrukturierten Vollspaltenbuchten gehalten werden dürfen, ist mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt. Der VfGH hebt die entsprechende Bestimmung auf Antrag der burgenländischen Landesregierung im Tierschutzgesetz mit 1. Juni 2025 auf.