
Nach der Entscheidung des BVwG vom 15.07.2024, W109 2291230-1/3E, ist die Wiener Landesregierung zuständig, auf Antrag des Verwaltungsgerichtes Wien festzustellen, ob ein Bauvorhaben UVP-pflichtig ist.

Nach der Entscheidung des BVwG vom 15.07.2024, W109 2291230-1/3E, ist die Wiener Landesregierung zuständig, auf Antrag des Verwaltungsgerichtes Wien festzustellen, ob ein Bauvorhaben UVP-pflichtig ist.
In diesem Kommentar im Standard wird erneut auf schärfste kritisiert, dass Postenbesetzungen von der Regierung „ausgeschnapst“ würden. So wurde daran erinnert, dass die Leitungsposition des Bundesverwaltungsgerichts über ein Jahr nicht nachbesetzt worden sei und auch nun die offenen Posten für Verwaltungsrichter offenbar als politische Verhandlungsmasse missbraucht werde. Die Richterstellen würden aus politischem Kalkül monatelang unbesetzt lassen und mit Personalentscheidungen für andere staatliche Stellen verknüpft. Diese Verknüpfungen gerade bei Verwaltungsgerichten vorzunehmen, deren ureigene Aufgabe es sei, gerade Behörden, Landesregierungen und Ministerinnen zu kontrollieren, sei untragbar.

Die Besetzung von 11 ausstehenden Richter:innenposten stehe seit April an und werde – aus nicht nachvollziehbaren Gründen – nicht von der Bundesregierung beschlossen. Damit werde die Funktionsweise des Gerichts beeinflusst, indem Verfahren länger dauern, kritisiert Markus Thoma im Namen des Dachverbands der Verwaltungsrichter:innen erneut in einem Interview auf PULS 24. Dies könne beispielsweise Asylverfahren, aber auch UVP-Verfahren betreffen.

Im heutigen Ö1 Morgenjournal wird berichtet, dass elf RichterInnenposten beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) auf ihre Nachbesetzung warten. Markus Thoma, Sprecher für den Dachverband der VerwaltungsrichterInnen, kritisiert dies und führt aus, dass aus Gründen, die überhaupt nichts mit dem Gericht zu tun haben, die Auswahl- und Ernennungsentscheidungen schlichtweg nicht vorgenommen werden. Es könne nicht sein, dass das Funktionieren der Gerichte letztlich von einer Untätigkeit der Exekutive beeinflusst werde. Er verweist auch auf den Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024, in welchem die EU-Kommission die politische Einflussnahme auf Postenbesetzungen in der Justiz und die erheblichen Verzögerungen bei den Ernennungen durch die Regierung neuerlich kritisiert hat.
Der jüngst erschienene Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2024 hält in seinem Länderkapitel zur Lage in Österreich einleitend fest, „[d]ie Justiz in Österreich wird weiterhin als sehr unabhängig wahrgenommen und das Justizsystem funktioniert effizient. Während die jüngsten Reformen der Ernennungsverfahren für den Präsidenten bzw. die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs und der Richteramtsanwärter:innen umgesetzt …

In dem heute von der EU-Kommission veröffentlichten EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024 wird erneut die politische Einflussnahme auf Postenbesetzungen in Österreichs Justiz kritisiert und moniert, dass es „keine Fortschritte bei der Beteiligung der Justiz an der Ernennung von Gerichtspräsidenten der Verwaltungsgerichte“ gegeben habe. Die lange Verzögerung vor der Ernennung des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts weise auf die anhaltende Bedenken hin. Bestimmte Herausforderungen bestehen in Bezug auf den Zugang zur Justiz im Zusammenhang mit hohen Gerichtsgebühren und in Bezug auf den Zugang zu Rechtsberatung in Verwaltungssachen, wobei einige Schritte unternommen werden, um letztere zu beheben.

Die Plattform für eine unabhängige Justiz, bestehend aus den vier europäischen Richterorganisationen AEAJ, EAJ, MEDEL und Judges4Judges, beobachtet die Entwicklungen im türkischen Rechtssystem seit mehr als zehn Jahren sehr genau und legt in einer gemeinsamen Stellungnahme dar, dass die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei seit 2016 auf mehreren Ebenen einen dramatischen Einbruch erlitten habe.
Der Bericht der Untersuchungskommission zur Aufklärung des Verdachts der politischen Einflussnahme auf die österreichische Justiz stellt der Justiz grundsätzlich ein gutes Zeugnis aus. Im Zusammenhang mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zu beachten, dass diese nicht Gegenstand der Untersuchung war. Der Bericht bringt aber klar hervor, dass eine enge Verquickung von Justiz und Politik dem Ansehen des …

Der Rat der Europäischen Union hat am 21. Mai 2024 den weltweit ersten Rechtsrahmen zur Harmonisierung der Vorschriften für künstlichen Intelligenz (AI Act – AIA oder auch KI-Verordnung – KI-VO) angenommen. Die Leitgesetzgebung folgt einem „risikobasierten“ Ansatz, d. h. je höher das Risiko ist, der Gesellschaft Schaden zuzufügen, desto strenger sind die Vorschriften. Ab 1. August 2024 tritt die Verordnung in Kraft, und ab Februar 2025 werden die ersten Bestimmungen verpflichtend.

Die interdisziplinäre Kommission zur Aufklärung des Verdachts der politischen Einflussnahme auf die österreichische Justiz hat ihr Ergebnis präsentiert und durchaus in Einzelfällen von „prominenten Strafsachen“ massive Missstände geortet. Grundsätzlich sei das österreichische Justizsystem im internationalen Vergleich ein gutes und funktionierendes System. Kritik werde an der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften geübt. Die Feststellung politischer Interventionen betreffe dabei vor allem jene, die eine gewisse Zeitlang an Machtpositionen säßen.