Wie die Zeitung Die Presse heute berichtet, werde erstmals die Auswahl eines Gerichtspräsidenten durch die Politik überprüft. Die Zeitung berichtet, dass sich mehrere Mitglieder des LVwG Tirol bei der Neubestellung des Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes von der Auswahlkommission übergangen erachteten. Sie haben sich wegen Diskriminierung beim Land Tirol beschwert. Gegen die für sie negativen Bescheide seien nun die Beschwerdeverfahren beim LVwG Tirol anhängig. Basis sei das Gleichbehandlungsgesetz. Eine mündliche Verhandlung finde nächste Woche statt, so die Zeitung.
Konkret werde laut dem Artikel in der Presse von den nicht zum Zug Gekommenen die Differenz zu den Bezügen als Präsident und eine Entschädigung für die persönliche Beeinträchtigung verlangt. Sie wollen erreichen, dass die bisher im Verborgenen gebliebenen Erwägungen der Landesregierung bei deren Entscheidung offengelegt werden. Nur so sei ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren gewährleistet, wie es auch der EuGH und der Europarat forderten.
Der Fall erinnere an die Besetzung der Spitze des Bundesverwaltungsgerichtes; die Koalition habe sich erst kürzlich und mit 14-monatiger Verzögerung ohne transparente Begründung für den Drittgereihten entschieden. Eine ausdrückliche rechtliche Bindung an die Reihung bestehe aber nicht.