EuGH-Praktika für nationale Richter, Richterinnen, Staatsanwälte oder Staatsanwältinnen

Im Rahmen des vom European Judicial Training Network (EJTN) organisierten Austauschprogramms können pro Jahr 15 Richter, Richterinnen, Staatsanwälte oder Staatsanwältinnen beim Gerichtshof der Europäischen Union ein Praktikum absolvieren.

Das Praktikum dauert 6 oder 12 Monate. Der nationale Richter, die nationale Richterin, der nationale Staatsanwalt oder die nationale Staatsanwältin wird mit denselben Aufgaben betraut wie die Rechtsreferenten oder ‑referentinnen bzw. die Beamten oder Beamtinnen der Funktionsgruppe Administration der Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation.

Voraussetzungen

– Tätigkeit als Richter, Richterin, Staatsanwalt oder Staatsanwältin in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union von mindestens einem Jahr Dauer

– fundierte Kenntnisse des Unionsrechts

– perfekte Beherrschung einer Amtssprache der Europäischen Union und ausreichende Französischkenntnisse, um die Mitglieder des Gerichtshofs und des Gerichts bei der Bearbeitung der Rechtssachen und der Abfassung von Entscheidungen unterstützen zu können.

Hier geht’s zur weiteren Information von EJTN: EJTN – Long-term-training-periods

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