Europäische Kommission stellt Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen nach Art 7 EUV ein

Das Art-7-Verfahren gegen Polen wegen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit wurde vor sieben Jahren eingeleitet. Heute erklärte die Europäische Kommission in Brüssel, das Artikel-7-Verfahren einzustellen, wie dies bereits Anfang des Monats angekündigt wurde. Die Überprüfung sei abgeschlossen und es bestehe keine Gefahr mehr. Auch die Mehrheit der zuständigen Europaminister:innen hätte keine Einwände dagegen.

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Der Tätigkeitsbericht 2023 des LVwG Vorarlberg wurde veröffentlicht

Aus dem im Umlaufweg beschlossenen Tätigkeitsbericht sind keine gravierenden Änderungen für das Berichtsjahr zu entnehmen. Die Aktenbelastung hat sich ein wenig reduziert, der Personalstand ist nahezu gleich geblieben. Zur personellen Situation wird berichtet, dass die richterliche Belegschaft aus gemittelt 12,6 Vollzeitäquivalenten (im Jahr 2022 waren es 12,4) bestanden hat. Ein juristischer Mitarbeiter wurde für die Evidenz und als Datenschutzbeauftragter beschäftigt. Es wurde eine Ausbildungsjuristen- und eine Verwaltungspraktikantenstelle besetzt und im Sommer ein einmonatiges Ferialpraktikum in Anspruch genommen. Von den fünf Sekretärinnen waren drei teilzeitbeschäftigt.

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Deutscher Verwaltungsgerichtstag (2): Bericht der VEV – AEAJ zur Rechtsstaatlichkeit in Polen

Sylvain Mérenne, Präsident der Vereinigung der Europäischen Verwaltungsrichter:innen (VEV – AEAJ) und Richter am Oberverwaltungsgericht Marseille, hielt fest, dass die Rechtsstaatlichkeitskrise in Polen nicht nur eine nationale polnische Angelegenheit sei. Die Entwicklung in Polen zeige sehr deutlich, welche Bereiche eines Rechtssystems zunächst unter Druck geraten und wie nach und nach rechtliche Institutionen und die Gerichtsbarkeit durch politische Einflussnahme geschwächt werden können. Dies führe letztlich zu einer Aushöhlung des Prinzips der Gewaltenteilung.

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Steirische Landesregierung lenkt bei der Besetzung von Leitungspositionen des LVwG Steiermark ein

Nach einem Bericht der Kleinen Zeitung soll aufgrund der massiven Kritik an der geplanten Befristung von Leitungspositionen des LVwG Steiermark im Begutachtungsverfahren zum Steiermärkischen Objektivierungsgesetz eingelenkt worden sein: In dem Letztentwurf der Landesregierung, der im Juni in Landtag beschlossen werden soll, sei nun das Landesverwaltungsgericht ausgenommen. Nun gelte die dreijährige Befristung nach der erstmaligen Bestellungen für alle Leitungsfunktionsfunktionen, jedoch nicht für das Landesverwaltungsgericht.

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Das war der 20. Deutsche Verwaltungsgerichtstag (1)

Mit über 1.000 Besuchern war der 20. Deutsche Verwaltungsgerichtstag von 15. bis 17.05.2024 in Würzburg sehr gut besucht. In der Eröffnungsveranstaltung wurde ein Überblick über die Themen gegeben, die die Verwaltungsgerichtsbarkeit derzeit bewegen und welche Veränderungen anstehen. Diese Themen wurden sodann in den zahlreichen Workshops vertieft behandelt.

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Datenschutzreparatur für das Medienprivileg geplant

Der Verfassungsgerichtshof (Erkenntnis vom 14.12.2022, G 287/2022) hat bereits vor eineinhalb Jahren das datenschutzrechtliche Medienprivileg für verfassungswidrig erklärt, das in § 9 Abs. 1 DSG für die Tätigkeiten zu journalistischen Zwecken der Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit kategorisch den Vorrang gegenüber dem Recht auf Datenschutz einräumte und sämtliche Datenschutzregeln ausschloss. Die Reparatur des „Medienprivilegs“ soll nun mit dem vom Justizministerium vorgelegten Entwurf gerade noch rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Aufhebung mit Ablauf des 30.06.2024 erfolgen.

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Anti-SLAPP-Richtlinie der EU in Kraft

In einem Gastkommentar im Rechtspanorama der Presse fordert Charlotte Deiss, dass Österreich weiter gehen müsse, als nur die Mindeststandards der Anti-SLAPP-Richtlinie der EU gegen Einschüchterungsklagen umzusetzen. Es gehe hier um Klagen, die missbräuchlich eingesetzt werden, um Personen einzuschüchtern, die sich kritisch zu öffentlichen Themen äußern. Österreich habe zwei Jahre Zeit zur Umsetzung. Sie streicht heraus, dass die Richtlinie nur für Zivil- oder Handelssachen mit grenzüberschreitendem Bezug gelte und daher rein innerstaatliche Fälle sowie Straf- und Verwaltungsverfahren von der Richtlinie nicht erfasst seien. Es brauche aber auch hier Maßnahmen und Schutz, wie die Erfahrung aus der Praxis deutlich mache.

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Dachverband kritisiert Entwurf zum Steiermärkischen Objektivierungsgesetz

Der Entwurf des Steiermärkischen Objektivierungsgesetzes (StObjG) bezieht sich auch auf die Bestellung von Präsident:in und Vizepräsident:in des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark und sieht ua. eine nicht-richterliche Begutachtungskommission sowie eine Befristung der Bestellung für einen Zeitraum von drei Jahren vor. Diese Vorgaben widersprechen nicht nur Europäischen Standards sondern auch dem B-VG.

Der Dachverband der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter gibt zum og. Entwurf folgende Stellungnahme ab:

Entgegen dem Vorblatt des Entwurfes dient dieser sehr wohl der Umsetzung des Rechts der Europäischen Union, aber auch der Europäischen Menschenrechtskonvention: Wie sowohl die jährlich veröffentlichten Rechtsstaatlichkeitsberichte der Europäischen Kommission als auch die laufenden Evaluierungsberichte von GRECO (Group of States against Corruption) verdeutlichen (vgl. zuletzt den Zweiten Umsetzungsbericht der Vierten Evaluierungsrunde über Österreich, angenommen von GRECO in der 94. Vollversammlung im Juni 2023, GrecoRC4(2023)11), harrt aus Europäischer Sicht die Objektivierung der Ernennungsverfahren der Präsident:innen und Vizepräsident:innen der Verwaltungsgerichte nach wie vor einer Umsetzung.

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