
Nach dem Deutschen Bundestag hat das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) heute auch der Bundesrat passiert. Der Vermittlungsausschuss wurde nicht einberufen. Das Gesetz basiert auf dem 2-Säulen-Eckpunktepapier und setzt die 1. Säule den privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau für Erwachsene zum Eigenkonsum um. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil des gesamten Gesetzesvorhabens.