Regierungsvorlage zum Steiermärkisches Objektivierungsgesetz sieht nun unbefristete Bestellung der Leitung des LVwG vor

In der nun vorliegenden Regierungsvorlage zum Steiermärkisches Objektivierungsgesetz – StObjG wurden die geäußerten Bedenken beachtet und ist nunmehr eine unbefristeten Stellenbesetzung der Leitung des Landesverwaltungsgerichts Steiermark vorgesehen.

§ 2 Abs. 3 des Entwurfs des StObjG stellt den Bezug zu bestehenden Bestimmungen über Bestellungsverfahren (betreffend die Ausschreibung, die Besetzung bzw. die Ernennung) in anderen landerechtlichen Vorschriften her, wonach diese vom StObjG unberührt bleiben sollen. Dies gilt insbesondere für die Präsidentin/den Präsidenten und die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten des Landesverwaltungsgerichtes, soweit das Steiermärkische Landesverwaltungsgerichtsgesetz – StLVwGG Besonderes im Hinblick auf das Bestellungsverfahren vorsieht (insbesondere die unbefristete Ernennung gemäß § 3 Abs. 5 StLVwGG). Aus Gründen der Klarstellung wird in § 8 des Entwurfs festgehalten, dass die Bestellung der Präsidentin/des Präsidenten und der Vizepräsidentin/des Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichtes unbefristet erfolgt.

Während bestimmte Mitglieder grundsätzlich immer Teil der Begutachtungskommission sind (§ 6 Abs 1 Z 1 bis 4), ist in § 6 Abs. 1 Z 5 vorgesehen, dass je nach fachlichem Aufgabenbereich, in den die Besetzung fällt, jeweils eine geeignete Person von dem laut Geschäftsverteilung ressortzuständigen Mitglied der Landesregierung (maßgeblich für die Ressortzuständigkeit ist die nachzubesetzende Funktion) bestellt wird. Für die Bestellung der Präsidentin/des Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes und deren/dessen Vizepräsidentin/Vizepräsidenten soll entweder eine (Vize-)Präsidentin/ein (Vize-)Präsident eines anderen Gerichtes oder eine Verwaltungsrichterin/ein Verwaltungsrichter Teil der Kommission werden. Die genannten Mitglieder sind jeweils stimmberechtigt.

Hier geht’s zur Regierungsvorlage vom 16.05.2024 samt Erläuterungen …

Siehe dazu bereits: Steirische Landesregierung lenkt bei der Besetzung von Leitungspositionen des LVwG Steiermark ein

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