Nach einem Bericht der Kleinen Zeitung soll aufgrund der massiven Kritik an der geplanten Befristung von Leitungspositionen des LVwG Steiermark im Begutachtungsverfahren zum Steiermärkischen Objektivierungsgesetz eingelenkt worden sein: In dem Letztentwurf der Landesregierung, der im Juni in Landtag beschlossen werden soll, sei nun das Landesverwaltungsgericht ausgenommen. Nun gelte die dreijährige Befristung nach der erstmaligen Bestellungen für alle Leitungsfunktionsfunktionen, jedoch nicht für das Landesverwaltungsgericht.
Die Präsidentin des LVwG Steiermark Verena Ennemoser hatte die Befristung in ihrer Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf kritisiert, ebenso wie auch die ehemalige OGH-Präsidentin Irmgard Griss und der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen.
Siehe dazu den Beitrag in der Kleinen Zeitung vom 18.05.2024 …
Siehe dazu bereits: Dachverband kritisiert Entwurf zum Steiermärkischen Objektivierungsgesetz