Der Tätigkeitsbericht 2023 des LVwG Vorarlberg wurde veröffentlicht

Aus dem im Umlaufweg beschlossenen Tätigkeitsbericht sind keine gravierenden Änderungen für das Berichtsjahr zu entnehmen. Die Aktenbelastung hat sich ein wenig reduziert, der Personalstand ist nahezu gleich geblieben. Zur personellen Situation wird berichtet, dass die richterliche Belegschaft aus gemittelt 12,6 Vollzeitäquivalenten (im Jahr 2022 waren es 12,4) bestanden hat. Ein juristischer Mitarbeiter wurde für die Evidenz und als Datenschutzbeauftragter beschäftigt. Es wurde eine Ausbildungsjuristen- und eine Verwaltungspraktikantenstelle besetzt und im Sommer ein einmonatiges Ferialpraktikum in Anspruch genommen. Von den fünf Sekretärinnen waren drei teilzeitbeschäftigt.

Die Geschäftsverteilung am LVwG Vorarlberg für das Berichtsjahr wurde von der Vollversammlung mit Umlaufbeschluss beschlossen. Es waren vier Beschlüsse der Vollversammlung zur Abänderung der Geschäftsverteilung aufgrund personeller Änderungen und sieben Beschlüsse zur Abnahme einer Aufgabe während des Berichtsjahres erforderlich.

Im Berichtsjahr sind insgesamt 1.480 Rechtssachen angefallen (davon 930 Beschwerden in Strafsachen), wobei betont wird, dass die Zählweise der Rechtssachen bei den einzelnen Verwaltungsgerichten sehr divergiert. Damit ist die Zahl der neuen Rechtssachen im Vergleich zum Rekordeingang im Vorjahr wieder um 2,5 % gesunken. Erledigt wurden im Berichtsjahr sogar 1.541 Rechtssachen und damit im Vergleich zum Vorjahr um 1 % mehr; in 17 Fällen (1,1 %) wurde die ordentliche Revision zugelassen.

In 750 (ca. 49 %) Verfahren wurde eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Eine anwaltliche Vertretung der Beschwerdeführer:innen lag in 692 Fällen (somit in ca. 45 %) vor. Sämtliche 15 Verfahrenshilfeantrag wurden abgelehnt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 3,7 Monate.

Die Senatszuständigkeit ist mit nur 0,3 % der Verfahren (5 Verfahren) sehr gering. Nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen in Vorarlberg ist in keinem Bereich eine Laiengerichtsbarkeit vorgesehen. Dies wird im Hinblick auf die Verfahrensdauer und die Verfahrensökonomie vom Landesverwaltungsgericht positiv beurteilt und kein Rechtsschutzdefizit aufgrund der Revisionsmöglichkeit an den VwGH erkannt.

Gegen die Entscheidungen des LVwG Vorarlberg wurden 51 Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof erhoben und 79 Revisionen (davon 12 Amtsrevisionen) an den Verwaltungsgerichtshof. Der Verfassungsgerichtshof hat über 32 Beschwerden entschieden und davon in vier Fällen die angefochtene Entscheidung aufgehoben. Der Verwaltungsgerichtshof hat über 92 Revisionen (darunter fünf Amtsrevisionen) entschieden, wobei in 15 Verfahren der Revision und in zwei Verfahren der Amtsrevision stattgegeben wurde (sohin in rund 16 %). Es wurden fünf Normprüfungsanträge beim Verfassungsgerichthof eingebracht und ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH begehrt.

Die Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes werden dokumentiert. Zum einen werden für den internen Gebrauch Entscheidungen im Aktenverwaltungsprogramm beschlagwortet. Zum anderen werden Rechtssätze und Volltexte von Entscheidungen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind, in die Judikaturdokumentation des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) eingegeben.

Hier geht es zum Tätigkeitsbericht des LVwG Vorarlberg 2023 …

Siehe dazu im Vergleich den Beitrag zum Tätigkeitsbericht 2022 …

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