Europäische Kommission stellt Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen nach Art 7 EUV ein

Das Art-7-Verfahren gegen Polen wegen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit wurde vor sieben Jahren eingeleitet. Heute erklärte die Europäische Kommission in Brüssel, das Artikel-7-Verfahren einzustellen, wie dies bereits Anfang des Monats angekündigt wurde. Die Überprüfung sei abgeschlossen und es bestehe keine Gefahr mehr. Auch die Mehrheit der zuständigen Europaminister:innen hätte keine Einwände dagegen.

Im Jahr 2017 wurde wegen der Justizreformen der damaligen rechtsnationalen polnischen Regierung PIS das Verfahren eingeleitet. Nach einer Überprüfung der jüngsten Reformen der proeuropäische polnische Regierung unter Donald Tusk wurde nun das Verfahren eingestellt, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit des Justizsystems seien gesetzt worden. Kommissions-Vizepräsidentin Věra Jourová habe jedoch betont, dass Polen gar nicht mehr überwacht werde.

Ungarn ist nun das letzte Land, gegen das ein Artikel-7-Verfahren läuft.

Siehe dazu den Beitrag im Standard: EU beendet Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen

Siehe auch bereits den Beitrag in der APA: Artikel-7-Verfahren gegen Polen soll eingestellt werden

Siehe dazu auch: Deutscher Verwaltungsgerichtstag (2): Bericht der VEV – AEAJ zur Rechtsstaatlichkeit in Polen

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