Das war der 20. Deutsche Verwaltungsgerichtstag (1)

Mit über 1.000 Besuchern war der 20. Deutsche Verwaltungsgerichtstag von 15. bis 17.05.2024 in Würzburg sehr gut besucht. In der Eröffnungsveranstaltung wurde ein Überblick über die Themen gegeben, die die Verwaltungsgerichtsbarkeit derzeit bewegen und welche Veränderungen anstehen. Diese Themen wurden sodann in den zahlreichen Workshops vertieft behandelt.

Einen besondere Schwerpunkt wurde auf die Digitalisierung und die Anwendung der KI in der Rechtsprechung gesetzt. Es wurde die möglichen Änderungen im richterlichen Tätigkeitsprofil beleuchtet und betont, dass die Entscheidung selbst immer bei der richterlichen Person verbleiben müsse. Auch die ethischen Grundsätze wurden betont und der Faktor Mensch bei der Befriedungsfunktion aufgrund der Empathie etwa in der Verhandlung herausgestrichen, die von der KI nicht ersetzt werden dürfe und könne.

Alle Verwaltungsgerichte in Deutschland sind an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen und verfügen über mehrere sichere Übermittlungswege. Der elektronische Akt wird zur Zeit bei allen Verwaltungsgerichten in Deutschland im Rahmen einer gemeinsamen KI-Strategie eingeführt und die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von KI im Bereich der Justiz erforscht. Dazu wird eine einheitliche KI-Plattform für die drei bereits bestehenden E-Aktensysteme mit den entsprechenden Schnittstellen von der „Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz (BLK)“ geschaffen. Der BLK gehören die Justizverwaltungen des Bundes und der Länder an, aber auch das Bundesamt der Justiz der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie das Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich sind ständige Gäste.

Viele Richter:innen arbeiten schon ganz erfolgreich mit dem elektronischen Akt. Aufgefallen ist, dass dazu in Deutschland sehr viele Regelungen und Vorgaben geschaffen wurden und der Gesetzgeber sogar einen Rettungsanker eingebaut hat, wenn das System zB aufgrund eines Cyberangriffs nicht funktioniert. Vom internen Umgang mit dem elektronischen Akt bis hin zu Aufbewahrung und Speicherung der Daten scheint alles durchdacht und auch geregelt.

Der Arbeitskreis zum Thema KI hat zunächst dargestellt, wie KI insbesondere ChatGPT funktioniert aber auch, wie KI auch in der Rechtsprechung genutzt werden kann. Dabei wurde betont, dass in diesem Fall nur der Staat als Anbieter eines solchen Systems in Frage kommt. KI kann sehr gute Dienste bei der Urteilsanonymisierung leisten; es ist aber auch denkbar, dass die KI bei der Fallsuche nicht nur unterstützt, sondern sämtliche relevanten Entscheidungen herausfiltert, zusammenfasst und auch Entscheidungsentwürfe anfertigt. Dabei soll auch hinterfragt werden können, wie die KI diese Aufgabe löst, um den Ablauf transparent zu machen und diesen zu kontrollieren, um eventuelle Voreingenommenheiten erfassen und ausschließen zu können. Der Vorteile wäre, dass man Rechtsprechungsdivergenzen durch solche Unterstützungstools geringer halten könnte. Auch hier ist hervorzuheben, dass es in Deutschland bereits zahlreiche Projekte gibt, in denen die Anwendung von KI in der Rechtsprechung eingesetzt und auch wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird. Projekte laufen bereits zur (Akten-)Strukturierungstools, insbesondere für Massenverfahren, Anonymisierungstools und maschinelle Übersetzungen.

Siehe dazu die Homepage zum 20. Deutscher Verwaltungsgerichtstag

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