Erfolgreiche Digitalisierung am LVwG Steiermark

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Steiermark, das bereits im Jahr 2020 das Projekt Digitalisierung in Angriff genommen hat, gestaltet nun sämtlichen Verfahrensabläufen am Gericht papierlos. Dabei wurde eine Eigenentwicklung, die auf die Bedürfnisse des Verwaltungsgerichtes abgestimmt ist, umgesetzt und steht diese bereits seit dem 01.11.2022 im Produktiveinsatz. Da auch die öffentlich mündliche Verhandlung elektronisch geführt wird, wurden die Verhandlungssäle entsprechend umgebaut und es besteht für die Parteien die Möglichkeit, online Akteneinsicht zu nehmen.

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Auch eine Mitteilung im Rahmen der Dienstaufsicht kann eine Weisung sein

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seinem Erkenntnis vom 05.12.2023, Ro 2022/12/0029, ausgeführt, dass Weisungen im Zusammenhang mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht zu befolgen sind. Auch ein „Ersuchen“ oder ein „Gebetenwerden“ durch einen Vorgesetzten bzw. eine vorgesetzte Stelle kann als Weisung verstanden werden, wenn aus dem Zusammenhang klar hervorgeht, dass sein Inhalt (ungeachtet der gewählten Formulierung) bei verständiger Würdigung nur als Festlegung einer Pflicht verstanden werden kann.

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Terminaviso: 20. Deutscher Verwaltungsgerichtstag

Der 20. Deutschen Verwaltungsgerichtstag findet  vom 15. bis zum 17. Mai 2024 in Würzburg am Main statt. Dabei befasst sich ein Arbeitsgruppe „Independence and Efficiency“ der Vereinigung der Europäischen Verwaltungsrichter (AEAJ) auch mit Polen, der EU und der Rechtsstaatlichkeit. Weiters findet die Generalversammlung der AEAJ am 17. Mai 2024 am Verwaltungsgericht Würzburg statt.

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Verfallsfrist bei Nichtbestellung wird von Justizministerin angedacht

Seit mehr als einem Jahr ist die Stelle des/der Präsident:in des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) unbesetzt; es scheitert an der Einstimmigkeit im Ministerrat. Im Interview mit dem Standard denkt die Justizministerin Alma Zadić über eine Verfallsfrist nach. Die Verfallsfrist soll bewirken, dass im Fall einer Nichtbestellung das Ernennungsrecht auf den Bundespräsidenten übergeht.

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Planstellen beim Landesverwaltungsgericht Tirol ausgeschrieben

Es gelangen eine, allenfalls mehrere Planstellen einer Landesverwaltungsrichterin/eines Landesverwaltungsrichters (voll- oder teilzeitbeschäftigt mit mindestens 20 Wochenstunden) beim LVwG Tirol zur Besetzung. Die Bewerbungen samt den geforderten Unterlagen und Angaben sind bis spätestens Sonntag, den 14. Jänner 2024 (einlangend) an das LVwG Tirol zu senden.

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GRECO-Empfehlungen weiterhin unbefriedigend umgesetzt

Der vorliegende zweite Umsetzungsbericht vom 9. Juni 2023 (veröffentlicht am 16.11.2023) bewertet die Fortschritte, die bei der Umsetzung der noch ausstehenden Empfehlungen von GRECO (Staatengruppe des Europarats gegen Korruption) seit dem letzten Zwischenbericht erzielt wurden, und gibt eine Gesamtbeurteilung des Grades der Umsetzung dieser Empfehlungen durch Österreich ab. GRECO stellt fest, dass Österreich keine ausreichenden oder entscheidenden Fortschritte bei der vollständigen Umsetzung der Empfehlungen gemacht hat und ist der derzeitige Stand der Umsetzung der Empfehlungen erneut „insgesamt unbefriedigend“. Von den neunzehn Empfehlungen des Evaluierungsberichtes wurden elf teilweise umgesetzt, fünf nicht umgesetzt und nur drei zufriedenstellend umgesetzt oder in zufriedenstellender Weise behandelt.

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Leitung des BVwG seit über einem Jahr unbesetzt

Seit 1. Dezember 2023 ist die Leitung des größten Gerichts Österreichs seit über einem Jahr unbesetzt, obwohl die Ausschreibung bereits im Juli des Vorjahres und die Besetzungskommission schon im Februar einen Dreiervorschlag für die Nachbesetzung an die Regierung übermittelt hat. Im Mittagsjournal am Samstag skizzierte Vizekanzler Werner Kogler, wie es weiter gehen soll.

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Geschäftsfälle müssen eindeutig einem bestimmten Richter zuweisbar sein

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seinem Erkenntnis vom 21.09.2023, E 1920/2022, festgehalten, dass eine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter besteht, wenn keine eindeutige und nachvollziehbare Zuweisung eines Geschäftsfalles an einen bestimmten Richter bei gleichzeitigem Einlangen mehrerer Geschäftsfälle vorgenommen wird.

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