10-jähriges Jubiläum der Verwaltungsgerichte Österreichs in Salzburg

Bei dem vom Landesverwaltungsgericht Salzburg organisierten Festakt wurde im Namen der Präsident:innenkonferenz der Verwaltungsgerichte ins Festspielhaus Salzburg eingeladen. Der Karl-Böhm-Saal, dessen Decke von einem fast 600 m² großen Fresko eingenommen wird, lieferte einen wunderbaren Rahmen für diese Veranstaltung.

Die Unabhängigkeit der Verwaltungsichter:innen, deren essentielle Rolle im Rechtsstaat und die besondere Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit für den einzelnen Bürger wurden mehrfach und vor allem auch von Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer hervorgehoben. Auf die Gewaltenteilung wurde im Besonderen hingewiesen und unterstrichen, dass jeglicher Anschein der Einflussnahme insbesondere durch die Politik zu unterbleiben habe. Uns Richter:innen wurde Mut zugesprochen, durch fachlich fundierte und wohl überlegte Entscheidungen auf die neuen Herausforderungen dieses und kommender Jahrzehnte z.B. im Umweltschutz unter Ausschöpfung des bestehenden Rechtsrahmens einzugehen und sich – bei aller Schnelllebigkeit dieser Tage – auch entsprechend Zeit für diese besondere Aufgabe herauszunehmen.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde zweifelsfrei als Erfolg und wesentlicher Fortschritt im Rechtsstaat bezeichnet; es seien sämtliche bei der Einrichtung formulierten Ziele – von der Entlastung des Verwaltungsgerichtshofs über die unabhängigen, weisungsfreien Entscheidungen im Rahmen des Verwaltungsrechts und damit zur Einhaltung der europäischen Vorgaben an ein Tribunal i.S.d. Art 6 EMRK – erreicht worden. Dass die Verwaltungsgerichte im  Rahmen der Österreichischen Justiz sehr gut funktionieren, zeige sich sowohl in der geringen Anfechtungsquote als auch in der geringen Aufhebungsquote der Entscheidungen durch die Höchstgerichte.

Weiters wurde betont, dass das umgesetzte Modell, bei der Rekrutierung neuer Richter:innen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf deren Berufserfahrung Wert zu legen, von Anfang an als richtig angesehen worden ist und sich in den letzten zehn Jahren bestätigt habe. Dieses Modell sei im europäischen Vergleich ein durchaus gängiges. Es habe sich im Gerichtsalltag als wertvoll erwiesen, dass Richter:innen ihre Erfahrung aus der Praxis, der Verwaltung und den Sachmaterien mitbringen. Ein Widerspruch zur Unabhängigkeit sei in keiner Weise erkennbar, was allein schon durch die Aufhebungsquote bei angefochtenen Bescheiden erkennbar sei. 

Abschließend wurde die Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit als ein von der Präsident:innenkonferenz forciertes Projekt vorgestellt. Diese Akademie – die sich in den letzten Jahren etabliert habe – trage insbesondere dazu bei, dass hochwertige Aus- und Weiterbildung der Verwaltungsrichter:innen gefördert und durch angesehene Vortragende aus unterschiedlichsten Fachbereichen gestützt werde. Auch wenn die Teilnahme freiwillig sei, zeige sich an den Zahlen, dass die angebotenen Seminare und Einführungsmodule ausgesprochen gut angenommen werden.

Zur Untermalung hat das Streicherquartett „Classic Rocks“ dem Festakt eine der Festspielstadt Salzburg würdige und besondere Feierlichkeit verliehen.

Siehe dazu auch: 10 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit – Geburtstagsfeier in der Steiermark

Teilen mit: