Auch die Presse berichtet in ihrem heutigen Rechtspanorama über die beim LVwG Tirol entschiedenen Fälle, in denen sich mitbewerbende Richter für das Präsidentenamt des LVwG Tirol diskriminiert gegenüber einem Landesbeamten ohne richterliche Erfahrung sahen.
Es sei das erste Mal, dass nach der Ernennung eines Präsidenten eines österreichischen Gerichts gerichtlich überprüft werde, ob Bewerber diskriminiert worden seien. Es haben sich um die Stelle des Präsidenten sieben Personen beworben: sechs Richter des LVwG Tirol, darunter der Vizepräsident des Gerichts, und Klaus Wallnöfer. Nach einem Hearing vor einer von der Landesregierung eingesetzten Kommission sei Wallnöfer auf einem Dreiervorschlag zusammen mit dem Vizepräsidenten und einem weiteren Richter des LVwG angeführt worden; die Regierung habe sich für Wallnöfer entschieden.
Schon eine Woche vor dem Hearing sei Wallnöfer medial als Favorit durchgesickert, daher haben die beschwerdeführenden Mitbewerber ein Scheinhearing geortet. Auffällig sei auch, dass der nunmehr ernannte Präsident schwerlich praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechtsprechung nachweisen habe können, wie sie in der Ausschreibung gefordert gewesen sei.
Doch der Knalleffekt am LVwG Tirol sei ausgeblieben: Ein Richter habe die Beschwerden wegen Diskriminierung zweier Kollegen abgewiesen. Das Gericht habe nun resümiert, dass die Entscheidungsfindung der Landesregierung nicht auf sachfremden und damit verpönten Motiven beruht habe. Von Diskriminierung sei keine Rede.
Die unterlegenen Mitbewerber wollen den VfGH anrufen und eine Vorabentscheidung des EuGH zur Frage erreichen, ob die Besetzung der Präsidentenstelle EU-konform ausreichend überprüft werden könne.
Hier geht es zum Beitrag in der Presse: Verwaltungsgericht deckt Präsidenten-Kür …
Siehe auch: Keine Diskriminierung der Mitbewerber bei der Bestellung des Präsidenten des LVwG Tirol?