Keine Diskriminierung der Mitbewerber bei der Bestellung des Präsidenten des LVwG Tirol?

Das LVwG Tirol habe die Beschwerden von zwei Richtern des LVwG Tirol gegen die Bestellung des eigenen Chefs, des LVwG-Präsidenten, abgewiesen, berichtet orf.tirol.at. Durch die Bestellung des Ex-Landesbeamten und Nicht-Richters Klaus Wallnöfer haben sich die beiden Mit-Bewerber diskriminiert gefühlt.

Die Postenbesetzung sei aus mehreren Gründen umstritten. Die Beschwerdeführer haben eine unfaire Behandlung bei Ausschreibung und Hearing, falsche Rechtsgrundlagen und fehlende Begründung der Entscheidung durch die Landesregierung geortet. Ein Kandidat ohne Kenntnisse der Rechtsprechung sei zum Gerichtspräsidenten gemacht worden. Ein Protokoll des Hearings aller Bewerber gebe es nicht. Auch das sei für die Klagenden ein Indiz gewesen, dass die Bestellung Wallnöfers schon im Vorhinein ausgemachte Sache gewesen sei.

Im Bericht des ORF bei Tirol Heute zur mündlichen Verhandlung in dieser Sache werde zudem unterstrichen, dass die Beschwerdeführer die Nicht-Einhaltung EU-rechtlicher Grundsätze rügen und hervorheben, dass die Zusammensetzung der Begutachtungskommission nicht rechtskonform gewesen sei. Leiterin der Begutachtungskommission sei die stellvertretende Landesamtsdirektorin gewesen, die in der mündlichen Verhandlung bestätigt habe, dass es kein Protokoll des Hearings gebe.

Das Landesverwaltungsgericht Tirol habe nunmehr in der Bestellung des eigenen Präsidenten nicht das Gleichheitsgebot verletzt gesehen. Die Entscheidungsfindung der Landesregierung für den neuen LVwG-Präsidenten habe nicht auf sachfremden und damit verpönten Motiven beruht, es liege auch keine Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung vor, hieß es. Die Landesregierung habe nicht das ihr eingeräumte Ermessen überschritten, indem sie der Führungserfahrung von Klaus Wallnöfer besonderes Gewicht beigemessen habe, „somit liegt auch keine Altersdiskriminierung vor“, habe sich das Land in der Vorgangsweise bestätigt gesehen. Außerdem sei die Zuständigkeit der Landesregierung als Organ zur Bestellung des Gerichtspräsidenten unionsrechtlich unbedenklich.

Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig und bislang nicht veröffentlicht. Es gibt auch keine Presseerklärung des LVwG Tirol.

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