Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGfZRS) hat sich laut „Standard“ für die Klage des Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen Facebook für unzuständig erklärt.
Nach Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen Datenschutzgesetzes in Österreich sei nur noch die Datenschutzbehörde (DSB), nicht aber normale Gerichte für Datenschutzsachen zuständig, begründete das Gericht.
EuGH: Landesgericht Wien ist zuständig
Die Zulässigkeit der 2014 eingebrachten Klage beschäftigte bereits das Landesgericht Wien, das Oberlandesgericht (OLG) Wien, den Obersten Gerichtshof (OGH) und sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Im Jänner 2018 entschied der EuGH, dass Schrems zwar keine „Sammelklage“ einbringen dürfe, aber das Landesgericht Wien für seine eigenen Ansprüche zuständig sei, da er Facebook rein privat als Verbraucher nutze.
Wegen mangelnder Transparenz hat die französische Datenschutzbehörde Google zu einer Strafe von 50 Millionen Euro verdonnert. Die will der Konzern nicht hinnehmen. Jetzt muss Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht, der Staatsrat in Paris, über die Rechtmäßigkeit der Millionenstrafe entscheiden.
Im Rahmen einer exklusiven Führung, geleitet durch die Direktorin des Hauses, Monika Sommer, hatten die Mitglieder der Standesvertretung der Verwaltungsrichter nicht nur die Möglichkeit, einen Eindruck von dieser einzigartigen und wichtigen Institution, sondern auch interessante Hintergrundinformationen über die lange Entstehungunsgeschichte, die Realisierung und das Konzept der Ausstellung zu bekommen.
Die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, hat am Donnerstag in der „ZiB 2“ des ORF die Aussagen von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) zum Rechtsstaat scharf kritisiert. Kickl habe nicht nur das Legalitätsprinzip infrage gestellt, sondern auch die Menschenrechtskonvention. „Wer sie infrage stellt, stellt auch unseren Rechtsstaat infrage“, sagte sie und sah die Gefahr eines Angriffs auf den Rechtsstaat. (Siehe dazu:
Laut einer aktuellen Studie besteht für die Jahre 2011 bis 2015 eine statistisch signifikante Beziehung zwischen Klimaereignissen, Konflikten und Flucht.
Das Verfahren zur Neubesetzung des Präsidentenamts am Landesverwaltungsgericht (LVwG) startet neu. Das hat die rot-blaue Landesregierung am Dienstag beschlossen. Die Regierung folgt einer Empfehlung der Objektivierungskommission, die seit Juli 2018 Kandidaten für die Nachfolge des amtierenden LVwG-Präsidenten Manfred Grauszer gesichtet und befragt hatte.
Im September 2017 hob der Verfassungsgerichtshof das Bettelverbot in der Innenstadt von Bludenz auf, da das zeitlich unbeschränkte und örtlich nicht differenzierte Verbot von der Stadtvertretung nicht ausreichend begründet war (