Weniger Geld für Familien und Asylberechtigte: Diese Kernpunkte bei der Reform der Mindestsicherung stoßen bei Experten und sozialen Organisationen auf wenig Verständnis.
Bis heute, Donnerstag, läuft das Begutachtungsverfahren für das Sozialhilfegesetz, das die bisherigen Regelungen für die bedarfsorientierte Mindestsicherung ablösen soll. Viele Stellungnahmen liegen bereits vor – und sie fallen weitgehend kritisch aus. „Die neue Sozialhilfe kann die Armut nicht bekämpfen“, befindet beispielsweise die Armutskonferenz, ein Zusammenschluss von 40 sozialen Organisationen, die dem Gesetzesvorhaben ein vernichtendes Zeugnis ausstellt. Die Kritik im Überblick:
Ober- statt Untergrenze
Die Mindestsicherung heißt künftig wieder Sozialhilfe, schlicht weil es sich nicht mehr um eine Mindestsicherung handelt. Bisher haben die Länder sich auf gemeinsame Mindestsätze geeinigt, künftig gibt der Bund den Ländern starre Obergrenzen vor, wie viel sie maximal an Bedürftige auszahlen dürfen. Nach unten dagegen ist kein Netz eingezogen, den Ländern steht es offen, in ihrem Bereich deutlich weniger auszuzahlen. Damit wird aber auch ein wesentlicher Anspruch des Gesetzes nicht erfüllt, nämlich eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, so die Kritik. Und: Die Obergrenzen sind in einigen Bereichen deutlich niedriger als die bisherigen Untergrenzen.
Weniger Geld für Familien
Ab Jänner: Elektronische Beweismittel
2018 war ein hartes, schwieriges Jahr für die österreichische Justiz.

Mieteinnahmen zählen der Entscheidung zufolge als Vermögen. Das Land Vorarlberg überlegt eine Revision.
Der Autoverkehr in Österreich nimmt immer weiter zu. In den vergangenen 30 Jahren hat er sich laut einer aktuellen Analyse des Verkehrsclubs Österreich verdoppelt. Um die Pariser Klimaziele zu erreichen, müssten die klimaschädlichen Emissionen aber bis 2030 um ein Drittel reduziert werden.
Bereits im Sommer dieses Jahres hatte der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) 