Datenschutz-Grundverordnung (1): Google geht gegen französische Millionenstrafe in Berufung

Wegen mangelnder Transparenz hat die französische Datenschutzbehörde Google zu einer Strafe von 50 Millionen Euro verdonnert. Die will der Konzern nicht hinnehmen. Jetzt muss Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht, der Staatsrat in Paris, über die Rechtmäßigkeit der Millionenstrafe entscheiden.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte eine Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgestellt. Es war die erste größere Strafe im Zusammenhang mit der seit Ende Mai 2018 greifenden DSGVO.

Unter anderem bemängelte die CNIL, dass Google seine Nutzer nicht „klar und verständlich“ über die Nutzung ihrer persönlichen Daten informiere. Die Informationen darüber seien über mehrere Dokumente verteilt und Nutzer müssten sich über Links und Buttons durchklicken. Zudem sei einiges unklar formuliert. Die DSGVO sieht unter anderem vor, dass Unternehmen Nutzer transparent über die Verwendung ihrer Daten informieren müssen.

Nach Ansicht der CNIL ist auch die von Google eingeholte Zustimmung zur Anzeige personalisierter Werbung nicht gültig, weil die Nutzer nicht ausreichend informiert würden. So sei die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste wie YouTube, Google Maps oder der Suchmaschine nicht ersichtlich.

Google übersiedelt nach Irland

Gegen die Vorwürfe und die Strafe will Google sich nun wehren. Man habe hart an einem Zustimmungsverfahren für personalisierte Werbung gearbeitet, das möglichst transparent sein sollte und auf Empfehlungen der Regulierer basierte, begründete der Internetkonzern seinen Widerspruch. Man sei über die Folgen der CNIL-Entscheidung für Inhalte, Autoren sowie Tech-Unternehmen insgesamt besorgt, hieß es.

Google hat die bereits im Dezember angekündigte Einrichtung einer europäischen Hauptniederlassung in Irland vollzogen. Damit ist nun die irische Datenschutzbehörde für alle grenzüberschreitenden Fälle in Europa zuständig. Diese Bündelung gehört zu den Neuerungen der DSGVO.

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