Das Verfahren zur Neubesetzung des Präsidentenamts am Landesverwaltungsgericht (LVwG) startet neu. Das hat die rot-blaue Landesregierung am Dienstag beschlossen. Die Regierung folgt einer Empfehlung der Objektivierungskommission, die seit Juli 2018 Kandidaten für die Nachfolge des amtierenden LVwG-Präsidenten Manfred Grauszer gesichtet und befragt hatte.
Aber statt eine mit einem Reihungsvorschlag verbundene Empfehlung an die Regierung zu senden, die den unbefristeten Top-Job vergibt (Mindestgehalt: 6.008,90 Euro brutto), empfiehlt die mehrheitlich aus weisungsgebundenen Landesbeamten bestehende fünfköpfige Kommission unter dem Vorsitz von Landesgerichtspräsidenten Karl Mitterhöfer nun den „Abbruch“ des bisherigen Verfahrens und die Neuausschreibung. Auch das Gesetz, in dem das Bestellungsverfahren geregelt ist, solle überarbeitet werden.
Die Begründung für den Neustart ist bemerkenswert: Nach Rückziehung einer weiteren Bewerbung lägen keine Bewerbungen mehr vor, „für die es eine klare Empfehlung seitens des Personalberatungsunternehmens gibt“.
Dazu muss man kurz zurückblicken: Der Posten war im vergangenen Sommer ausgeschrieben worden, obwohl Grauszer erst Ende 2019 in Pension geht. Gegen die Bewerbung der favorisierten Büroleiterin von SPÖ-Landeshauptmann Hans Niessl, Christina Krumböck, regte sich bundesweit Widerstand. Grauszer und die Richter seines Hauses, von denen viele unter den neun Kandidaten fürs Präsidentenamt waren, reihten sich Seite an Seite mit Verwaltungsrichtern und Rechtsanwaltskammern Österreichs sowie Ex-Präsidenten der Höchstgerichte in die Phalanx der Ablehnung. Zentraler Vorwurf: Der Wechsel vom politischen Büro an die Spitze des Gerichts würde „der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit“ des Gerichts schaden. Krumböck sah sich diffamiert und gab ihre Bewerbung Anfang Jänner auf.
Zu dem Zeitpunkt waren allerdings auch noch zwei Richter des Verwaltungsgerichts, der frühere Sicherheitsdirektor Erhard Aminger und Johann Muskovich, im Rennen. Noch am 5. Dezember hätten sie die Mitteilung bekommen, „in die engere Wahl“ gekommen zu sein. Beide waren noch für ein weiteres Hearing am 19. Dezember eingeladen, das dann auf Jänner verschoben wurde und nie stattgefunden habe.
Aminger wie Muskovich wollen nun abwarten, ob es noch Erläuterungen zum Abbruch gebe und dann allenfalls eine Amtshaftungsklage gegen das Land einbringen, um Schadenersatz einzuklagen
Hier den Beitrag im „Kurier“ lesen …
Siehe dazu auch: Präsidentenbesetzung am LVwG Burgenland – Dachverband der Verwaltungsrichter fordert Neuausschreibung …