Österreich solle „eine führende Nation“ im Bereich der digitalen Verwaltung werden, sagt Bundeskanzler Kurz. Denn diese sei ein Motor für die Entwicklung des Landes. Die Digitalisierung der Verwaltung sei ein Motor für die Entwicklung des Landes. „Die Verwaltung ist nicht alles, aber ein wesentlicher Bestandteil.“ Ziel sei es, dass „das digitale Amt auf allen Ebenen zum Einsatz kommt“.
Es ist allerdings nicht so, dass die öffentliche Verwaltung das Internet gerade erst entdeckt. Rund 6.000 elektronische Formulare können bereits über die staatliche Serviceseite Help.gv.at abgerufen werden. Ab März wird diese in Oesterreich.gv.at umbenannt und das Angebot noch ausgeweitet. Neu kommt etwa die Möglichkeit dazu, sich Behördengänge nach der Geburt eines Kindes zu ersparen.
Recht auf elektronische Kommunikation ab 2020
Bis zum Jahresende ist geplant, den digitalen Führerschein einzuführen. Wer also von der Polizei aufgehalten wird, muss dann nur das Handy aus dem Fenster halten. Andere Behördengänge bleiben den Österreichern und Österreicherinnen aber auch in Zukunft nicht erspart. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses zählt etwa dazu. Zwar ist eine elektronische Erinnerung vor dem Ablaufen des Passes geplant. Um einen neuen Pass zu bekommen, wird man aber weiterhin zur Bezirkshauptmannschaft oder zum Magistrat gehen müssen.
Überall dort, wo Bundesgesetze zur Anwendung kommen, werden die Bürger ab 2020 ein Recht auf elektronische Kommunikation bekommen. Für Unternehmer gibt es ab kommendem Jahr sogar die Verpflichtung, elektronisch zugestellte Dokumente entgegenzunehmen. Das heißt allerdings nicht, dass sie selber immer jedes Verfahren elektronisch einleiten müssen.
Die bestehenden Angebote werden jedenfalls immer stärker in Anspruch genommen. Aktuell gibt es rund 1,1 Millionen aktive Handysignaturen. 25.000 bis 50.000 Personen nutzen täglich Services, auf die dadurch zugegriffen werden kann.