
Thomas Stompe, Psychiater der Justizanstalt Göllersdorf, rechnet vor: Für einen Gefährlichen müssten fünf bis sechs Menschen in Haft.
Auch nach einer Woche Debatte über die Präventivhaft weiß man vor allem eines: eher wenig. Außer, dass die Regierung keine Anwendung auf Österreicher will und Justizminister Josef Moser skeptisch ist. Nur indirekt sickerte gestern Konkretes durch: Gerhard Reischer dürfte laut „Kurier“ ab April Leiter des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl werden. Der blaue Gewerkschafter wird damit jener Behörde vorstehen, die die Präventivhaft für Asylwerber durchführen soll.
Wie diese aber konkret aussehen könnte, dafür bieten allenfalls bestehende Regelungen zarte Anknüpfungspunkte. Sie zeigen jedoch auch die Probleme auf. Allen voran der Maßnahmenvollzug für psychisch kranke Straftäter. „Immerhin machen wir hier das, worum es bei der Präventivhaft geht: Wir erstellen Gefährlichkeitsprognosen“, sagt Thomas Stompe, Oberarzt in der Psychiatrie im AKH sowie in der Justizanstalt Göllersdorf.
ÖVP-Justizminister Josef Moser hat sich zurückhaltend zur geplanten Sicherungshaft geäußert. Solche Maßnahmen erforderten „große Vorsicht und Fingerspitzengefühl“, mahnte Moser. Es müssten unbedingt die Menschenrechte eingehalten werden.


In den Wiener Bezirksgerichten fehlen Mitarbeiter. Einsparungen, Pensionierungen und attraktive Jobs außerhalb der Justiz tragen dazu bei, dass sich wichtige Entscheidungen in den Bezirksgerichten immer mehr verzögern. Am meisten betroffen ist der Kanzleibereich.
Es ist eine Diskussion, die gerade in den vergangenen Jahren neue Nahrung gewonnen hat. Soll der Staat die Überwachungsmaßnahmen ausdehnen, um für mehr Sicherheit zu sorgen? Oder ist es wichtiger, die Freiheit der Bürger zu erhalten?
Mit dem vom Nationalrat im April 2018 beschlossenen 