Datenschutz-Grundverordnung (2): Zivilgerichte für Datenschutz unzuständig?

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGfZRS) hat sich laut „Standard“ für die Klage des Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen Facebook für unzuständig erklärt.

Nach Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen Datenschutzgesetzes in Österreich sei nur noch die Datenschutzbehörde (DSB), nicht aber normale Gerichte für Datenschutzsachen zuständig, begründete das Gericht.

EuGH: Landesgericht Wien ist zuständig

Die Zulässigkeit der 2014 eingebrachten Klage beschäftigte bereits das Landesgericht Wien, das Oberlandesgericht (OLG) Wien, den Obersten Gerichtshof (OGH) und sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Im Jänner 2018 entschied der EuGH, dass Schrems zwar keine „Sammelklage“ einbringen dürfe, aber das Landesgericht Wien für seine eigenen Ansprüche zuständig sei, da er Facebook rein privat als Verbraucher nutze.

„Doch jetzt verweigert das Gericht die notwendige Anpassung der Klage und beruft sich dabei mit abenteuerlichen Argumenten schon wieder auf seine Unzuständigkeit“, erklärte Schrems in einer Stellungnahme am Freitag. Die zuständige Richterin berufe sich dabei „auf einen offenkundig falschen Satz in den unverbindlichen ‚Erläuterungen‘ zum neuen österreichischen Datenschutzgesetz, wonach Zivilgerichte nicht mehr zuständig wären“, kritisierte Schrems. Jeder Jus-Student lerne, dass die Erläuterungen zu Gesetzen rechtlich nicht verbindlich seien. Er könne diese Entscheidung des Gerichts daher nur noch als „Rechtsverweigerung“ beschreiben.

Fall 2014 an Landesgericht weitergegeben

Auch für die geltend gemachte Schadenersatzforderung sehe die Richterin das Wiener Handelsgericht und nicht das Wiener Landesgericht als zuständig an, obwohl dieses den Fall schon 2014 an das Landesgericht überwiesen habe, so Schrems. „Im Gesetz steht schwarz auf weiß ‚Landesgericht‘, jedoch entschied die Richterin nun, dass das Handelsgericht zuständig sein sollte, das schon 2014 den Fall an das Landegericht übermittelt hat. Das sagt jetzt wieder, das Handelsgericht soll sich damit beschäftigen. Man kommt sich vor wie bei Kafka“, so Schrems.

„Rechtsverweigerung“

Er wolle nun die Zulässigkeit der Klage abermals vor dem OLG Wien erkämpfen, erklärte Schrems. Den Rekurs gegen die Entscheidung des LGfZRS sei am Donnerstag eingebracht worden. Jedenfalls hoffe er nun auf eine schnelle Entscheidung des OLG, denn „bisher streiten wir fünf Jahre nur darüber, welches Gericht den Fall anhören soll. Es kann doch nicht sein, dass ein Gericht Facebook die Mauer macht und einfach Rechtsverweigerung betreibt.“

Hier den Beitrag im Standard lesen …

Teilen mit: