Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 führt die Vollversammlung des VwGH aus, dass im Berichtsjahr rund 6.900 neue Rechtssachen beim Verwaltungsgerichtshof angefallen sind (im Jahr 2022 waren es noch ca. 6.200). Auffallend ist die Anfallssteigerung (nunmehr über 12% gegenüber dem Vorjahr, in Asylangelegenheiten sogar um 31%). Den größten Anteil der neuen Rechtssachen betrafen daher wieder Asylangelegenheiten, bei denen ein neuerliche Anstieg auf knapp 2.600 neue Verfahren zu verzeichnen war (2022 waren es ca. 2.000, 2021 ca. 2.400 Verfahren). 88 % der neuen Angelegenheiten betrafen außerordentliche Revisionen, 7 % ordentliche Revisionen und 4 % Fristsetzungsanträge.
Knapp 7.000 Verfahren, damit etwas mehr als die Zahl der neu eingegangenen Rechtssachen, konnten abgeschlossen werden. Zum Jahresende 2023 waren damit insgesamt etwa 3.500 Verfahren anhängig und somit um ca. 3 % mehr als am Ende des Vorjahrs.
Bei ordentlichen Revisionen entschied der der VwGH wie folgt:
▪ 29 % Stattgaben
▪ 18 % Abweisungen
▪ 41 % Zurückweisungen
▪ 3 % Einstellungen
▪ 9 % Sonstige Erledigungen
Bei außerordentliche Revisionen ist die Erfolgsquote beim VwGH wesentlich geringer, wie sich aus dem Zahlen entnehmen lässt:
▪ 15 % Stattgaben
▪ 1 % Abweisungen
▪ 39 % Zurückweisungen
▪ 4 % Einstellungen
▪ 41 % Sonstige Erledigungen
Im Jahr 2023 hat der Verwaltungsgerichtshof in 46 Fällen „in der Sache selbst“ entschieden.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer der im Jahr 2023 enderledigten Verfahren betrug 5,5 Monate und konnte damit von 6,2 Monaten im Vorjahr wieder verkürzt werden.
Ausblick, Warnung und Appell
In dem Ausblick weist der VwGH auf den erneuten übermäßigen Neuanfall in den ersten Monaten des Jahres 2024 gegenüber dem Vorjahr hin, insbesondere in Asylangelegenheiten, bei denen es sogar einen Anstieg um 25% gab). Der Gerichtshof warnt daher, dass bei Fortsetzung dieses Trend über das ganze Jahr 2024 mit mehr als 3.000 neue Verfahren in Asylsachen sowie insgesamt mehr als 8.000 neue Verfahren anfallen werden und dies eine beträchtliche Herausforderung darstellen werde.
Weiters komme es zu einer Reihe neuer Aufgaben im Verwaltungsbereich, die sich aus mehreren bereits getroffenen oder bevorstehenden rechtlichen Neuerungen ergeben; dies betreffe etwa die Organisation einer Anlaufstelle für „whistleblower“ oder die praktische Umsetzung der gesetzlichen Regelungen über die Neuberechnung des Besoldungsdienstalters. Diese Aufgaben können mit dem vorhandenen Verwaltungspersonal des Verwaltungsgerichtshofes auf Dauer nicht mehr abgedeckt werden, sodass ab 2025 die Notwendigkeit zusätzlichen Verwaltungspersonals bestehen werde.
Im Jahr 2023 habe der Gerichtshof seine Aufgaben im Rechtsschutzsystem auf qualitativ höchstem Niveau und in zügiger Weise erfüllen können, da ihm die knapp bemessene, jedoch zu diesem Zeitpunkt noch ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestanden seien. Der VwGH appelliert daher an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, auch weiterhin für eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung des Verwaltungsgerichtshofes zu sorgen, damit dieser seine rechtsstaatliche Aufgabe erfüllen könne.