Zwei Jahre nach der Abschiebung des Gambiers Lamin Jaithe hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Zurückweisung des Bleiberechts rechtswidrig war. Trotz vieler Proteste war der 20-Jährige im Frühjahr 2011 nach Gambia abgeschoben worden.

Kritik hatte es damals vor allem gegeben, weil die Integration des Gambiers, der Deutsch gelernt und eine fixe Jobzusage hatte, bei der Entscheidung über das Bleiberecht nicht berücksichtigt worden sei.
VwGH: Behörde prüfte Lebensumstände nicht
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hob die negative Entscheidung des Innenministeriums jetzt als rechtswidrig auf. Das Ministerium hatte genauso wie die Bezirkshauptmannschaft in erster Instanz den Antrag auf Bleiberecht einfach zurückgewiesen – anstatt sich mit den veränderten Lebensumständen Lamins in Österreich auseinanderzusetzen. Darin sieht der VwGH einen Rechtsirrtum.
Der Gerichtshof kommt zum Schluss, dass bei einer verfassungskonformen, das Verbot der Doppelbestrafung gemäß Art 4 Abs 1 7. ZPEMRK berücksichtigenden Auslegung der Strafbestimmung des § 52 Glückspielgesetz für die Zuständigkeit ausschließlich darauf abzustellen ist, ob ein Einsatz von mehr als 10 EUR pro Spiel ermöglicht wird, nicht aber darauf, ob im konkreten Fall vom jeweiligen Spieler Einsätze von mehr oder weniger als 10 EUR geleistet werden.
In Schubhaft angehaltene Personen haben ein Recht auf Besuchsempfang und können bei Verweigerung Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) einlegen.