UVS Steiermark: Lärm durch Kuhglocken unzumutbar

Schluss mit dem Gebimmel: Der Unabhängige Verwaltungssenat für Steiermark hat entschieden, dass Kuhglocken auf eingezäunten Weiden nahe bewohnten Gebietes unzumutbar für die Anrainer sind.

Ein Landwirt aus der Weststeiermark hatte sich im vergangenen Herbst geweigert, seinem Vieh die Glocken abzunehmen. Der UVS hat im Zuge der Berufung nun den schlaflosen Nachbarn recht gegeben, hieß es in den am Montag veröffentlichten Rechtssätzen.

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