Deutsche Verwaltungsgerichte erklären Abschiebung von Asylwerbern nach Italien und Ungarn als unzulässig

In seinem Beschluss vom 25. April 2012, 4 L 488/12.DA.A., ist das Verwaltungsgericht Darmstadt zu der Einschätzung gelangt, dass die Republik Italien ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Menschenrechtscharta und der Genfer Flüchtlingskonvention nebst ihren Zusatzprotokollen gegenwärtig nicht mehr hinreichend nachkommt.

Nach Ansicht des Gerichtes ist davon auszugehen, dass sich Italien schutzsuchenden Ausländern ohne jede Prüfung des Schutzgesuches entledigen wolle und nicht mehr willens oder in der Lage sei, die europaweiten Mindeststandards zur Durchführung von Asylverfahren und zur Flüchtlingsunterbringung zu gewährleisten.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit seinem Beschluss vom 2. April 2012, A 11 K 1039/12, die Abschiebung nach Ungarn für unzulässig erklärt. Das Gericht stützt diese Entscheidung auf das Vorbringen des Asylwerbers sowie auf den aktuellen Bericht von „Pro Asyl“. Daraus gehe hervor, dass Asylwerber bei ihrer Überstellung nach Ungarn regelmäßig misshandelt werden und ihnen die Unterbringung in einer Haftanstalt bis zu einem Jahr drohe.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Darmstadt lesen …

 

 

 

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