Tschechisches Gericht bezweifelt den „Gerichtscharakter“ der Unabhängigen Verwaltungssenate

Eine Anfrage des Obergerichtes Prag an den Europäischen Gerichtshof macht deutlich, wie dringend die Einrichtung von Verwaltungsgerichten in Österreich geworden ist.

In der Rechtssache C-60/12 wird beim EuGH angefragt, welche generellen Merkmale ein Gericht haben muss und ob die Unabhängigen Verwaltungssenate diese Merkmale erfüllen. Anlass für dieses Verfahren ist die Vollstreckung von österreichischen Geldstrafen in der Tschechischen Republik (Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005).

Wie das Urteil des EuGH zur Deutschen Datenschutzkommission gezeigt hat – bzw. der Schlussantrag des Generalsanwaltes in dem gegen Österreich geführten Verfahren (C-614/10) – misst der Gerichtshof vor allem dem organisatorischen Aspekt der Unabhängigkeit große Bedeutung zu. Die Organisation von Rechtsschutzeinrichtungen darf keinen politischen Einfluss oder Druck auf diese erlauben.

Vorabentscheidungsersuchen 60/12 …

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