Für Angestellte hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-144/04 bereits im Jahr 2005 entschieden, dass die Differenzierung der Verdiensthöhe nach Lebensalter diskriminierend und unzulässig ist.

Für die Besoldungsstreitigkeiten bei Beamten sind in Deutschland – so wie künftig auch in Österreich – die Verwaltungsgerichte zuständig. Und sie hatten Klagen auf höhere Besoldung wegen Altersdiskriminierung bisher abgewiesen. Sie argumentierten: Die Besoldung sei gesetzlich geregelt und stehe nicht wie bei Angestellten bloß im Tarifvertrag.
Doch die Verwaltungsrichter in Frankfurt am Main und Halle sehen das jetzt anders. Sie meinen: Die direkt vom Alter abhängige Bezahlung verstößt auch bei Beamten gegen das Europarecht. Junge Beamte müssen genau so viel Geld erhalten wie ältere Mitarbeiter. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main müssen sie jetzt zwischen 2 500 und 23 000 Euro pro Jahr mehr bekommen.
Wie der Verfassung- und der Verwaltungsgerichtshof bereits in zahlreichen Erkenntnissen (z.B. zu Pflegegebühren oder Beiträgen zum Wohlfahrtsfonds) ausgeführten haben, stellt das Fehlen ausdrücklicher Verjährungsbestimmungen keine planwidrige Lücke der gesetzlichen Regelungen dar.
Allerdings müssten sich Richter und Staatsanwälte bei solchen Absprachen stärker an Recht und Gesetz halten. Bislang bestehe ein „erhebliches Vollzugsdefizit“, heißt es. Mit der Entscheidung hob der Zweite Senat zugleich die Strafurteile gegen drei Beschuldigte auf (unter anderem 2 BvR 2628/10).