Unklar, ob Bundesländer Bettelverbote erlassen dürfen

Aktueller Gesetzestext lässt laut VfGH viele Interpretationen zu – In den Bundesländern gelten zum Teil unterschiedliche Regelungen

In manchen Bundesländern wird das Betteln mit Kindern mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 720 Euro geahndet.

Immer wieder wurde in Österreich darüber diskutiert, Betteln teilweise oder generell zu verbieten. Einschränkungen gibt es in praktisch allen Bundesländern, Verbote werden immer mehr. Da man kein einheitliches Bettelverbot, sondern ein „differenziertes“ Gesetz beschließen wollte, lässt der geltende Gesetzestext viele Interpretationen zu. Derzeit befasst sich auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) damit.

Der VfGH führt Beratungen zum Thema Bettelverbot durch: Entschieden wird über fünf vorliegende Anträge aus Wien, der Steiermark, Salzburg, Kärnten und Oberösterreich. Letzterer wurde von rot-grünen Landtagsabgeordneten eingebracht. Es geht dabei um die Frage, ob der Landtag ein Bettelverbot beschließen darf. In Wien hat sich eine Betroffene – eine Bettlerin – an den VfGH gewandt.

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