Workshop mit Senatspräsident Lehofer (Teil 1)

Senatspräsident Lehofer hat in einem Workshop am Landesverwaltungsgericht Kärnten ein Update zu verfahrensrechtlichen Fragestellungen gegeben. Der besondere Mehrwert des Besuchs dieses Spezialseminars für Verwaltungsrichter:innen war, dass ganz konkrete Problemfelder im Verfahren aufgeworfen und diskutiert werden konnten. Denn wie die tägliche Praxis – auch aus Sicht von erfahrenen Verwaltungsrichter:innen – zeigt, gibt es trotz umfangreicher Judikatur doch immer wieder besondere Herausforderungen im Einzelfall, die eine Umsetzung der Rechtsprechung auf einen konkreten Sachverhalt schwierig erscheinen lassen.

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EuGH: Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz bei Zweifel an der rechtmäßigen Aktenzuteilung durch den Gerichtspräsidenten erforderlich

In der Vorabentscheidung in der Rechtssache C‐16/24 [Sinalov] vom 27.02.2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Vorgaben für die Zulässigkeit von Aktenzuweisung durch den Gerichtspräsidenten aufgestellt und festgehalten, dass ein wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz zur Frage der Rechtmäßigkeit der Zuteilung für den Richter gegeben sein muss.

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EuGH: Grundsätze zur Besoldung von Richter:innen und zur Frage des Einfrierens oder Kürzens des Gehalts

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) präzisiert in seinem Urteil vom 25.02.2025, C-146/23 und C-374/23, die Voraussetzungen, unter denen der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit es der Gesetzgebung und der Exekutive eines Mitgliedstaats erlaubt, zum einen die Bezüge der Richter festzusetzen und zum anderen von den nationalen Rechtsvorschriften, die die Modalitäten der Festsetzung der Bezüge der Richter objektiv festlegen, abzuweichen, zB durch Einfrieren oder Kürzen der Vergütung.

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EGMR: Unzulässige Pushbacks von einer Türkin in die Türkei von griechischen Behörden verletzt Art. 3 EMRK

In seiner Entscheidung vom 07.01.2025 in der Rechtssache A.R.E. v. Griechenland (Application no. 15783/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellt, dass eine Verletzung ua. des Art. 3 EMRK aufgrund des „Pushback“ der türkischen Antragstellerin in die Türkei vorliegt. Der Gerichtshof vertrat die Auffassung, dass es starke Anhaltspunkte dafür gab, dass zum Zeitpunkt der behaupteten Ereignisse eine systematische Praxis der „Pushbacks“ von Drittstaatsangehörigen durch die griechischen Behörden von der Region Evros bis zur Türkei bestand. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass die Klägerin in ihr Heimatland, die Türkei, aus der sie geflohen sei, zurückgeschickt worden sei, ohne zuvor die Risiken, denen sie im Hinblick auf Art. 3 EMRK ausgesetzt gewesen sei, zu prüfen und somit ihren Antrag auf internationalen Schutz zu berücksichtigen.

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VfGH hebt absolutes Veranstaltungsverbot des § 8 Abs 3 K-VAG für Karfreitag auf

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner Entscheidung vom 11.12.2024, G 110/2024, ausgesprochen, dass § 8 Abs. 3 Kärntner Veranstaltungsgesetz (K-VAG) gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, weil diese Bestimmung Veranstaltungen, soweit sie von § 2 K-VAG erfasst sind, am Karfreitag ganztägig schlechthin ausnahmslos verbietet, ohne sicherzustellen, dass ein angemessener Ausgleich mit widerstreitenden Grundrechten, wie etwa der Freiheit der Kunst nach Art. 17a StGG oder der Erwerbsfreiheit nach Art. 6 StGG, stattfindet.

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VfGH: Recht auf Auskunftserteilung hat „jedermann“

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seinen Entscheidungen vom 02.12.2024, E 1379/2024 und E 1380/2024, ausgesprochen, dass das Auskunftspflichtgesetz das Recht auf Auskunftserteilung „jedermann“ einräumt. Das Recht auf Auskunft steht damit sowohl natürlichen als auch juristischen Personen zu. Ein Abgeordneter des Nationalrates, der ein Begehren bzw. einen Antrag im Sinn des Auskunftspflichtgesetzes stellt, handelt nicht in seiner Organstellung. Insoweit räumt das Auskunftspflichtgesetz einem Abgeordneten wie „jedermann“ das Recht ein, ein Auskunftsbegehren einzubringen und, im Fall der Nichterteilung der Auskunft, einen Antrag auf Erlassung eines Bescheides hierüber zu stellen.

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VwGH Judikatur / Verweigerung einer amtsärztlichen Untersuchung auf Drogeneinfluss nach der StVO

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) setzte sich in seiner Entscheidung vom 13.11.2024, Ro 2023/02/0021, mit der Frage auseinander, ob es sich um eine Verweigerung des Drogentests handelt, wenn ein Lenker die Untersuchung zunächst verlangt, sich selbst aber in weiterer Folge – wenn auch fahrlässig – in einen Zustand versetzt, der die Untersuchung verunmöglicht. Der VwGH sprach in diesem Fall aus, dass der Lenker objektiv ein Verhalten gesetzt hat, dass das Zustandekommen der amtsärztlichen Untersuchung verhindert hat und dies als Weigerung zu werten ist. Auch subjektiv war die Weigerung dem Fahrer vorwerfbar.

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OVG NRW: Grundsatzentscheidungen zum Vorrang von Klimaschutz vor Denkmalschutz

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) stellte in zwei Grundsatzurteilen vom 27.11.2024, 10 A 2281/23 und 10 A 1477/23, klar, dass bei der Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden regelmäßig das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energie die Belange des Denkmalsschutzes überwiegt. Die Eigentümer eines Wohnhauses in Düsseldorf und eines Baudenkmals in Siegen haben demnach Anspruch darauf, Solaranlagen auf ihre Gebäude setzen zu dürfen.

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VfGH: Kein Bedenken gegen Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG)

Der Verfassungsgerichtshof weist in seinem Erkenntnis vom 03.10.2024, E 4003/2023, eine Beschwerde gegen das Verbot der Gesichtsverhüllung unter Hinweis auf den weiten Ermessensspielraum des Gesetzgebers ab. Der Gesetzgeber zielt mit dem AGesVG auf die Förderung von Integration durch die Stärkung der Teilhabe an der Gesellschaft und die Sicherung des friedlichen Zusammenlebens in Österreich ab.

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VwGH: Alkoholisiertes Lenken eines Fahrrades begründet keineswegs die Anwendung des § 20 VStG

Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem Erkenntnis vom 17.09.2024, Ra 2022/02/0209, neuerlich mit dem alkoholisierten Lenken eines Fahrrades befasst und ausgesprochen, dass das Lenken eines Fahrrades bei einer Übertretung nach § 99 Abs. 1b StVO keineswegs die Anwendung des § 20 VStG begründe. Zudem darf der Grad der Alkoholisierung nicht zusätzlich als Strafzumessungsgrund berücksichtigt werden.

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