Die Kleine Zeitung weißt darauf hin, dass sich einige Fragestellungen aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur COFAG ergeben. Dass die Ausgliederung nichts daran ändere, dass die COFAG staatliche Verwaltung im Sinne der Bundesverfassung darstelle, lässt aufhorchen. Man müsse sich die Frage stellen, wie dies bei anderen ausgegliederten Betrieben und Organisationen ist. Eine Ausgliederung sei bisher gleichbedeutend mit einer Umgehung der Kontrolle gewesen. Wie verhält es sich nun bei den vielen anderen staatlichen Fördergesellschaften, in denen ebenfalls kein Rechtsweg gegen eine Förderverweigerung vorgesehen ist?
Judikatur
VfGH kippt Teile der COFAG-Grundlagen
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Regelungen betreffend die COVID-19-Finanzierungsargentur (COFAG) im Bundesgesetz über die Errichtung einer Abbaubeteiligungs AG des Bundes (ABBAG-Gesetz) teilweise verfassungswidrig sind, da die Art und Weise der Ausgliederung unsachlich war und Unternehmen zu Unrecht keinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfen haben.
Teile der Bestellung und Zusammensetzung von ORF-Stiftungs- und Publikumsrat sind verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 5. Oktober 2023, G 215/2022, einzelne Bestimmungen des ORF-Gesetzes über die Bestellung und die Zusammensetzung des Stiftungsrats und des Publikumsrats als verfassungswidrig aufgehoben. Die verfassungswidrigen Bestimmungen treten mit Ablauf des 31. März 2025 außer Kraft. Die Bestimmungen verstoßen gegen das in Art I Abs 2 des Bundesverfassungsgesetzes über die Unabhängigkeit des Rundfunks (BVG Rundfunk) verankerte Gebot der Unabhängigkeit und pluralistischen Zusammensetzung dieser Organe.
Sollen auch NGOs den Verfassungsgerichtshof anrufen können?
Das „Wiener Forum für Demokratie und Menschenrechte“ ist laut einem Bericht in Der Presse der Meinung, dass die Möglichkeiten, den Verfassungsgerichtshof mit einer Prüfung von Gesetzen, Verordnungen und Staatsverträgen zu befassen, erweitert werden soll.
Tätigkeitsbericht des VwGH für das Jahr 2022
Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 wurde von der Vollversammlung des VwGH am 29. Juni 2023 beschlossen und ergibt sich daraus, dass im Jahr 2022 neben dem Präsidenten und der Vizepräsidentin 23 Senatspräsident:innen sowie 53 Hofrät:innen an diesem Gericht in 22 Senaten tätig waren.
Im Jahr 2022 sind 6.158 Verfahren beim VwGH angefallen. Aufgrund der 3.812 aus den Vorjahren übernommene Verfahren und im Berichtsjahr 6.694 abgeschlossene Verfahren ergibt sich zum Jahresende eine Anzahl von 3.433 anhängige Verfahren. 84 % des Aktenanfalls betrifft außerordentliche Revisionen, 8 % Fristsetzungsanträge, 7 % ordentliche Revisionen und 1 % sonstige Verfahren.
KI darf Anwälte unterstützen
Erstmals war die Künstliche Intelligenz (KI) Gegenstand eines Urteils des OGH. Der Österreichische Rechtsanwaltsverein scheiterte mit dem Versuch, eine Plattform für Anwaltsdienstleistungen verbieten zu lassen.
Beschwerden gegen Wolfsverordnung als unzulässig zurückgewiesen
Sowohl vom LVwG Oberösterreich als auch vom LVwG Kärnten wurden Beschwerden auf Prüfung der jeweiligen Verordnung betreffend die vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Wolf von anerkannten Umweltorganisationen zurückgewiesen.
Strafe für Beifahrer bei Alkoholfahrt
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 30.06.2023, Ra 2023/02/0106, die Bestrafung des Beifahrers eines alkoholisierten Lenkers als Beitragstäter durch Zurückweisung der Revision bestätigt.
Gesundheitsminister muss geheime Covid-Dokumente herausgeben: VN erkämpfen Transparenz vor Gericht
Die VN sollen nach 18 Monaten Rechtsstreit Zugang zu den „Fachlichen Begründungen“ diverser Covid-Verordnungen erhalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
VfGH Judikatur / Umweltrecht: Einzelpersonen haben keinen Anspruch auf Erlassung einer Verordnung
Der VfGH hat eine u.a. von der Umweltorganisation GLOBAL 2000 eingebrachte Beschwerde abgewiesen. Das Verwaltungsgericht Wien ist zu Recht davon ausgegangen, dass Einzelpersonen keinen Anspruch darauf haben, dass der zuständige Minister per Verordnung ein Verkaufsverbot für fossile Treibstoffe und Heizöl erlässt.