In der beim Landesverwaltungsgericht Steiermark eingebrachten Maßnahmen-Beschwerde war vorgebracht worden, der Beschwerdeführer, ein marokkanischer Staatsbürger, sei ohne Reisdokument in der Nähe der Österreich-Slowenischen-Grenze auf österreichischem Bundesgebiet angetroffen und festgenommen worden. Er hätte gegenüber verschiedenen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes das englische und das französische Wort für „Asyl“ verwendet und habe damit ausreichend zu verstehen gegeben, Schutz vor Verfolgung zu benötigen. Es sei kein Verfahren zur Prüfung des Antrages auf Asyl eingeleitet worden, sondern sei der Beschwerdeführer nur wenige Stunden nach der Einreise nach Slowenien abgeschoben worden.
Obwohl sich der Beschwerdeführer während der gesamten Amtshandlung ruhig und kooperativ verhalten und den Anweisungen der Polizeibeamten Folge geleistet habe und kein Anlass zur Vermutung vorgelegen sei, dass der Beschwerdeführer gefährlich ist, sei der Beschwerdeführer zum vollständigen Ausziehen aufgefordert und der unbekleideten Körper des Beschwerdeführers durchsucht worden.
Die Verwaltungsrichter-Vereinigung sieht in dem Volksbegehren für Rechtsstaatlichkeit und gegen Korruption ein wichtiges zivilgesellschaftliches Projekt und hat sich daher am „Crowdfunding“ zur Finanzierung des Volksbegehrens beteiligt.
Ein gestern vorgestelltes Volksbegehren fordert ein umfassendes Reformpaket zur Korruptionsbekämpfung und Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz, Stärkung der Ermittlungsbehörden und Sanktionen bei Verstößen gegen die Parteienfinanzierung.
Mit der Dienstrechtnovelle 2021 soll das Aufnahmeverfahren im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) neu geregelt werden.
Die EU-Grundrechtsagentur (FRA) untersuchte Erfahrungen von Schwarzen und Roma mit der Polizei. Nach den Studienergebnissen erfolgt in Österreich eine überproportional häufige Anhaltung von Menschen mit dunkler Hautfarbe.
In dem am 11. Mai 2021 veröffentlichten Bericht zeigt sich der Europarat tief besorgt über die Entwicklungen in Europa und sieht die Gefahr, dass die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfolgten Einschränkungen demokratischer Rechte nicht mehr vollständig zurückgenommen werden könnten.
Zwei Stunden lang widmet sich „ein staatstragendes Diagonal“ auf Ö1 der Polizei als Normenkontroll- und Sanktionsorganisation.
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Eine Zeitspanne von 17 Monaten, die zwischen der mündlichen Verkündung einer Entscheidung und deren schriftlicher Ausfertigung liegt, widerspricht den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Begründung gerichtlicher Entscheidungen (VfGH 10.03.2021, E 2059/2020 ua).
Im aktuellen Jahresbericht der Korruptionsbekämpfer des Europarates liegt Österreich nur an vorletzter Stelle der 46 Staaten der Staatengruppe gegen Korruption („GRECO“).