Ein vom CEELI-Institut in Prag veröffentlichter Leitfaden spiegelt die seit Beginn der Corona-Pandemie von Richterinnen und Richtern in der praktischen Anwendung von Videoverhandlungen gewonnenen Erkenntnisse wider.
Ziel des Leitfadens ist es, auf Basis der bisherigen Erfahrungen und der aktuellen technologischen Entwicklungen realistische Lösungen für die Praxis anzubieten, da davon auszugehen ist, dass Videoverhandlungen zukünftig einen integralen Bestandteil richterlicher Tätigkeiten bilden werden. Hier ein Überblick:
Vorbereitung der Verhandlung
Wesentliche Voraussetzung für die Verwendung der neuen Technologien ist eine entsprechende Schulung von Richterinnen und Richtern sowie des Gerichtspersonal. Idealerweise sollte die Vorbereitung einer Videoverhandlung nicht Aufgabe der Richterinnen und Richtern sein, sondern durch IT-Experten oder Gerichtsbediensteten erfolgen. Dazu zählt die Kontaktaufnahme mit den Teilnehmern und auch das Angebot, die Verbindung vor Beginn der Anhörung zu testen, eingeschlossen Testgespräche.
Eine Zeitspanne von 17 Monaten, die zwischen der mündlichen Verkündung einer Entscheidung und deren schriftlicher Ausfertigung liegt, widerspricht den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Begründung gerichtlicher Entscheidungen (VfGH 10.03.2021, E 2059/2020 ua).
Im aktuellen Jahresbericht der Korruptionsbekämpfer des Europarates liegt Österreich nur an vorletzter Stelle der 46 Staaten der Staatengruppe gegen Korruption („GRECO“).
Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat zum vorgelegten Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes eine Stellungnahme abgegeben, welche eine Ausdehnung einer Informationspflicht auf die Organe der Gerichtsbarkeit in der vorliegenden Form ablehnt.
Im Zuge der Corona-Krise wurde wiederholt – sogar vom Verfassungsdienst – die Vorgangsweise der Bundesregierung kritisiert, für geplante Gesetzesänderungen mit hoher Eingriffsintensität nur ganz kurze Begutachtungsfristen vorzusehen. In seinem Blog im „Standard“ beschreibt Univ. Prof Nikolaus Forgo nun, wie die Bundesregierung – offenbar als Reaktion auf diese Kritik – eine neue Vorgangsweise gewählt hat, um eine angestrebte Gesetzesänderung ohne öffentliche Begutachtung beschließen lassen zu können.
Die Europäische Rechtsakademie in Trier veranstaltet unter dem Schwerpunkt „Zugang zum Recht“ ein Online-Seminar zu den drei Säulen der Aarhus-Konvention.
Während in Europa noch versucht wird, den Gerichtsbetrieb mittels Verhandlungen über Zoom coronasicher zu gestalten, wird in den USA bereits ein weiterer Schritt in die digitale Zukunft des Gerichtsverfahrens gemacht.
Die seit mehr als einem Jahr vakante Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Bundesfinanzgerichts ist seit 20. März in der „