Mit den praktischen Erfahrungen verschiedener Berufsgruppen und Fragen des Rechtsschutzes beschäftigte sich die Podiumsdiskussion im zweiten Teil der Veranstaltung.
40.000 Entschädigungsanträge offen
Die Leiterin des Verfassungsdienstes des Landes Steiermark, Waltraud Bauer-Dorner, schilderte, welche Herausforderungen die Behörden bei Beginn der Pandemie zu bewältigen hatte. Der Verfassungsdienst war dabei Anlaufstelle für Behördenanfragen bei der Auslegung der Gesetze und Verordnungen. Als eine der ersten Maßnahmen wurden die landesgesetzlichen Bestimmungen nach Regelungen durchforstet, bei denen in den Fristenlauf eingegriffen werden musste. Dabei habe man sich am verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz des Bundes orientiert, da dieses von guter Qualität war und man auf diese Weise auch einen einheitlichen Vollzug gesetzlicher Bestimmungen gewährleisten wollte. Bis Juni 2020 seien rund 2.000 Entschädigungsanträge nach dem Epidemie-Gesetz in der Steiermark gestellt worden, mittlerweile seien 40.000 derartige Anträge offen.
Zum Rechtsschutz stellte die Leiterin des Verfassungsdienstes fest, aus ihrer Sicht sei die Einführung einer 1-G-Regel auf Grundlage des derzeit geltenden Covid-19-Maßnahmengesetzes unzulässig, da Anknüpfungspunkt dieses Gesetzes die Testpflicht sei.
Rolle der Verwaltungsgerichte als Grundrechtsgerichte unterschätzt
Als die Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ), Edith Zeller, am 20. August der Hilferuf einer afghanischen Richterin erreichte, zögerte sie keinen Augenblick, um dieser zu helfen.
Die polnische Regierung ist weiterhin nicht bereit, die vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig erklärte Disziplinarkammer sofort auszusetzen.
Nach einem Bericht der rumänischen Richtervereinigung „Romanian Judges’ Forum Association“ wurden in Afghanistan in den letzten 10 Jahren Dutzende von Richterinnen und Richter getötet und verletzt, sei es durch Bombenattentate in den Justizpalästen oder auf der Straße erschossen.
Mit einem eindringlichen Appell fordert die Personalvertretung des Gerichtes von der Wiener Landesregierung dringende Maßnahmen, da das Verwaltungsgericht Wien nicht nur an seinen Kapazitätsgrenzen angelangt ist, sondern diese bereits überschritten sind.
Die EU-Kommission greift im Rechtsstaatsbericht zu Österreich eine Reihe von Kritikpunkten auf, auf die der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hingewiesen hatte.