Justiz und Politik sind aufeinander angewiesen – und ringen um Einfluss. Auch deshalb kann es für Regierende nützlich sein, die finanziellen Ressourcen der Justiz zu beschneiden.
Die Justiz und die Politik. Das war schon immer ein Verhältnis mit engen Verzahnungen, wechselseitigen Abhängigkeiten – und intensiven Konflikten. Die vergangenen Monate haben Auseinandersetzungen zwischen den beiden Feldern aber in bis dato ungeahnter Schlagzahl befördert. Da wären die diversen Ermittlungsstränge der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen hochrangige Politiker und Umfeld der ÖVP – inklusive Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel und Ermittlungen gegen Kanzler Sebastian Kurz. Da wären die öffentlichen Scharmützel zwischen der Behörde und der Volkspartei inklusive unverhohlener türkiser Attacken gegen die Korruptionsjäger.
Die EU-Kommission greift im Rechtsstaatsbericht zu Österreich eine Reihe von Kritikpunkten auf, auf die der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hingewiesen hatte.
In der beim Landesverwaltungsgericht Steiermark eingebrachten Maßnahmen-Beschwerde war vorgebracht worden, der Beschwerdeführer, ein marokkanischer Staatsbürger, sei ohne Reisdokument in der Nähe der Österreich-Slowenischen-Grenze auf österreichischem Bundesgebiet angetroffen und festgenommen worden. Er hätte gegenüber verschiedenen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes das englische und das französische Wort für „Asyl“ verwendet und habe damit ausreichend zu verstehen gegeben, Schutz vor Verfolgung zu benötigen. Es sei kein Verfahren zur Prüfung des Antrages auf Asyl eingeleitet worden, sondern sei der Beschwerdeführer nur wenige Stunden nach der Einreise nach Slowenien abgeschoben worden.
Die Verwaltungsrichter-Vereinigung sieht in dem Volksbegehren für Rechtsstaatlichkeit und gegen Korruption ein wichtiges zivilgesellschaftliches Projekt und hat sich daher am „Crowdfunding“ zur Finanzierung des Volksbegehrens beteiligt.
Ein gestern vorgestelltes Volksbegehren fordert ein umfassendes Reformpaket zur Korruptionsbekämpfung und Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz, Stärkung der Ermittlungsbehörden und Sanktionen bei Verstößen gegen die Parteienfinanzierung.
Mit der Dienstrechtnovelle 2021 soll das Aufnahmeverfahren im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) neu geregelt werden.
Die EU-Grundrechtsagentur (FRA) untersuchte Erfahrungen von Schwarzen und Roma mit der Polizei. Nach den Studienergebnissen erfolgt in Österreich eine überproportional häufige Anhaltung von Menschen mit dunkler Hautfarbe.
In dem am 11. Mai 2021 veröffentlichten Bericht zeigt sich der Europarat tief besorgt über die Entwicklungen in Europa und sieht die Gefahr, dass die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfolgten Einschränkungen demokratischer Rechte nicht mehr vollständig zurückgenommen werden könnten.
Zwei Stunden lang widmet sich „ein staatstragendes Diagonal“ auf Ö1 der Polizei als Normenkontroll- und Sanktionsorganisation.