Im aktuellen Jahresbericht der Korruptionsbekämpfer des Europarates liegt Österreich nur an vorletzter Stelle der 46 Staaten der Staatengruppe gegen Korruption („GRECO“).
Mit einer Nicht-Umsetzungsquote von 70 Prozent lag Österreich hinter der Türkei (74,2 Prozent) an vorletzter Stelle der 46 Mitgliedsstaaten. Die Türkei setzte 6,5 Prozent der GRECO-Empfehlungen vollständig um, Österreich nur fünf Prozent. Beim Rest (Österreich: 25 Prozent, Türkei: 19,4 Prozent) gab es eine teilweise Umsetzung.
Der Jahresbericht zeigt, dass sich der von Albanien bis zu den USA reichende Kreis der Mitgliedsstaaten mit den Empfehlungen der Korruptionsbekämpfer ziemlich schwer tut. Im Durchschnitt wurden lediglich 38,7 Prozent der vorgeschlagenen Schritte zur Gänze umgesetzt, weitere 37,8 Prozent teilweise. 23,5 Prozent der Empfehlungen harren in der Gesamtbilanz noch einer Umsetzung.
Lediglich Finnland und Norwegen haben in der vierten Überprüfungsrunde die Greco-Empfehlungen komplett umgesetzt. Albanien, Armenien, Bulgarien, Estland, Island, Litauen, Großbritannien, Malta und Schweden konnten bei allen empfohlenen Maßnahmen zumindest eine teilweise Umsetzung vorweisen. In den restlichen 35 Ländern gab es jeweils zumindest eine Empfehlung, der nicht einmal ansatzweise Folge geleistet wurde.
„Unbefriedigend“ im Bereich Gesetzgebung und Justiz
Die GRECO-Korruptionsbekämpfer hatten Österreich bereits in dem Anfang März veröffentlichten Länderbericht wegen der „unbefriedigenden“ Umsetzung von Empfehlungen im Bereich Gesetzgebung und Justiz gerügt. Österreich muss daher bis Ende September einen Fortschrittsbericht vorlegen.
Die Empfehlungen betreffen Maßnahmen gegen Korruption unter Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten. Österreich hatte die schleppende Umsetzung der GRECO-Empfehlungen mit den Turbulenzen der Ibiza-Krise und den Neuwahlen begründet.
Allerdings waren die Empfehlungen bereits im Oktober 2016 von der Expertengruppe beschlossen worden. Laut dem Justizministerium gab es im Vergleich zum damaligen Bericht Verbesserung. Bei Richtern und Staatsanwälten seien zwei Empfehlungen zur Gänze, sechs teilweise und drei noch gar nicht umgesetzt worden, sagte eine Ministeriumssprecherin. Sie verwies auch auf die geplanten Verschärfungen beim Korruptionsstrafrecht.
Hier den Beitrag in der Wiener Zeitung lesen …
Siehe dazu: „GRECO“ fordert für Verwaltungsrichter einheitliches Dienstrecht und verbindliche Besetzungsvorschläge
Und: „GRECO“ sieht nur sehr geringe Fortschritte im österreichischen Justizsystem