In seinem heute versendeten Bericht kritisiert der Rechnungshof (RH), dass die Aktenrückstände am Bundesfinanzgericht (BFG) seit Jahren anwachsen, sich die Dauer der Verfahren verlängert und eine positive Tendenz nicht erkennbar sei.
Der Rechnungshof bestätigt damit die seit Jahren vom Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) geübt Kritik an der ungenügenden personellen Ausstattung des BFG. So sind derzeit mehr als 10% der insgesamt 226 Richterplanstellen unbesetzt, seit mehr als einem Jahr ist auch die Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Gerichts vakant. Ausschreibungen der offenen Stellen sind derzeit – entgegen den eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen – derzeit nicht geplant.
Dazu kommt die ungenügende Ausstattung bei der Unterstützung der Richterschaft durch nichtrichterliches Personal: So steht im Vergleich zum BFG beim Bundesverwaltungsgericht jedem Richter/Richterin das Sechsfache (!) an Verwaltungspersonal zur Verfügung.
Mit der Urteilsschelte im Fall „Grasser“ werden die Grenzen der Ligitation PR neu gezogen.
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt mit ihrer Entscheidung vom 01.12.2020 das Urteil der Vorinstanz vom 12. März 2019 (Az. 26374/118) zur Besetzung eines isländischen Berufungsgerichts, welche von der Isländischen Regierung bekämpft worden war. Damit wurde endgültig klargestellt, dass Verfahrensfehler bei der Ernennung von Richtern das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzen.
Über die Zerstörung des polnischen Justizsystems als Zerstörung der europäischen Rechtsordnung.
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat einen umfassenden Bericht über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Tätigkeit der Rechtssysteme in den 57 Teilnehmerstaaten in Europa, Zentralasien und Nordamerika veröffentlicht. Der Bericht gibt einen ersten Überblick darüber, wie Gerichte in den einzelnen Staaten auf die durch die Pandemie bedingten Notstandssituationen reagierten.
Die zur Begutachtung ausgesendete Novelle des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes soll größere Transparenz bei Richterernennung bringen. Ebenfalls vorgesehen wird die Möglichkeit zur altersbedingten Herabsetzung der Dienstzeit auch für Richterinnen und Richter.